Apotheker, die Impfungen verabreichen wollen, müssen sich weiterbilden. Zudem brauchen sie einen ruhigen Raum für die Impfungen. Nur wenn die Apotheker diese Voraussetzungen erfüllen, dürfen sie impfen. Dazu gehören etwa die Grippeimpfung, aber auch Impfungen gegen Infektionskrankheiten wie Masern oder Hepatitis A oder B.
Bisher erfüllen fünf Apotheker im Kanton Solothurn diese Anforderungen. Sie brauchen nun kein Arztrezept mehr. Auch in den Kantonen Zürich, Freiburg und Neuenburg können Apotheker selbst impfen. Im Aargau gibt es noch kein entsprechendes Angebot.
Von der neuen Dienstleistung würden primär die Kunden profitieren, sagt Regula Studer vom Solothurner Apothekerverband. Für die Apotheker selbst verursache die Impfdienstleistung vor allem Kosten, etwa durch die Weiterbildung.
Trotzdem befürwortet Studer das neue Angebot. So würden sich nun vielleicht auch Junge impfen lassen, welche keinen Arzttermin mehr brauchen, sondern nun einfach zur Apotheke gehen können.