Diese Anklage hat es in sich: Ein junger Autolenker soll für vier Jahre hinter Gitter, weil er einen Selbstunfall verursacht hat. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten will eine harte Strafe verhängen, und stützt sich dabei auf das verschärfte Strassenverkehrsgesetz, welches seit dem 1. Januar 2013 in Kraft ist.
29-Jähriger hat «elementare Verkehrsregeln» verletzt
Bild in Lightbox öffnenDer Mann wird nicht wegen Raserei angeklagt. Er habe aber «elementare Verkehrsregeln» verletzt, schreibt die Staatsanwaltschaft in einer Medienmitteilung. Dabei habe er auch in Kauf genommen, andere Verkehrsteilnehmer schwer zu verletzen. Durch seine Fahrweise hätte es auch Todesopfer geben können, meint die Staatsanwaltschaft.
Der 29-Jährige fuhr am 9. Januar 2013 um 21.15 Uhr mit einem Lieferwagen von Rottenschwil in Richtung Bremgarten. Dabei fuhr er mit massiv übersetzter Geschwindigkeit und stand unter Alkohol- und Drogeneinfluss. In einer unübersichtlichen, leichten Linkskurve hat er ein angeblich schwankendes Fahrzeug überholt, schreibt die Aargauer Staatsanwaltschaft.
Während eines Überholmanövers verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug. Daraufhin überschlug sich der Lieferwagen mehrmals und erlitt Totalschaden. Der Beschuldigte verletzte sich leicht, der Beifahrer blieb unverletzt. Die Staatsanwaltschaft fordert nun eine unbedingte, vierjährige Haftstrafe sowie eine Busse von 300 Franken. Zudem sei der Mann unter Drogeneinfluss gestanden, habe keine Sicherheitsgurten getragen und sei mehrmals ohne Führerausweis gefahren.