2014 hat das Solothurner Stimmvolk das neue Pensionskassengesetz angenommen und damit geregelt, wie das Milliardenloch in der Kasse gestopft wird. Zwei Jahre ist das her, und die Kasse mittlerweile ausfinanziert. Trotzdem stellt sich jetzt die Frage: Muss die Volksabstimmung vielleicht wiederholt werden? Hat die Abstimmung ein juristisches Nachspiel?
Gegen das neue Gesetz hatte nämlich der Verband der Pensionierten der Kantonalen Pensionskasse Beschwerde eingereicht. Auch das ist Jahre her. Behandelt wurde die Beschwerde bislang aber nicht. Stattdessen haben Juristen darüber gestritten, wer überhaupt dafür zuständig ist.
Jahrelanges Juristen-Pingpong
Die Pensionierten hatten ursprünglich zwei Beschwerden eingereicht. Eine bei der kantonalen Stiftungsaufsicht, und eine vorsorglich auch beim Bundesgericht, falls die Stiftungsaufsicht nicht zuständig wäre.
Das Bundesgericht hat dann 2014 entschieden, dass es nicht auf die Beschwerde eintritt. Vereinfacht gesagt hielt das Gericht fest: Der Pensionierten-Verband kann nicht vorsorglich Beschwerde machen. Zuerst solle die Stiftungsaufsicht entscheiden, ob sie zuständig ist oder nicht. Je nach dem könne das Gericht den Fall später dann schon noch näher anschauen.
Die Stiftungsaufsicht darf sich nicht drücken
Weil die Stiftungsaufsicht ihrerseits im März 2015 auch nicht auf die Beschwerde des Pensionierten-Verbands eingetreten ist, wehrte sich der Verband mit einer erneuten Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. Und das hat jetzt entschieden.
Das Bundesverwaltungsgericht mit Sitz in St. Gallen heisst die Beschwerde gut, wie aus dem am Dienstag veröffentlichten Entscheid hervorgeht. Das Gericht hebt den Nicht-Entscheid der Stiftungsaufsicht auf und hält fest: Die Aufsicht muss erneut einen Entscheid fällen. Das Urteil aus St. Gallen ist ein Teilsieg der pensionierten Staatsangestellten gegen den Kanton Solothurn.
Streit wegen 25 Millionen Franken
Beim Streit geht es um einen Fonds mit insgesamt 138 Millionen Franken. Daraus wurde den Pensionierten früher die Teuerung auf den Renten ausgeglichen. Weil auch die Pensionierten einen Beitrag zur Sanierung der Pensionskasse leisten sollen, wurde ihnen allerdings der Teuerungsausgleich gestrichen – der Fonds wurde also überflüssig und aufgelöst.
Den Pensionierten steht das Geld aus dem Fonds zu. Den Grossteil der 138 Millionen haben sie denn auch erhalten. 25 Millionen hat der Kanton allerdings behalten und direkt in die Sanierung der Pensionskasse gesteckt. In den Augen des Pensionierten-Verbands ist dieses Vorgehen eine bundesrechtswidrige Zweckentfremdung des Fonds.
Geht das Pingpong weiter ?
Ob es wirklich eine Zweckentfremdung ist, muss jetzt also die Stiftungsaufsicht entscheiden, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Die Beschwerdeführer hätten ein rechtlich schutzwürdiges Interesse an der Überprüfung, ob der Teuerungsfonds tatsächlich aufgelöst werden kann, hält das Gericht fest.
Gegen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts kann allerdings Beschwerde beim Bundesgericht gemacht werden. Möglicherweise ist das Juristen-Pingpong also noch nicht beendet.