Der Kanton Aargau will genau wissen, wie die Bahnübergänge in Bibenlos, Berikon und Rudolfstetten saniert werden müssen. Im August hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass es dort Barrieren braucht.
Das Gericht wies damit die Beschwerden der Regionalbahn, zweier Gemeinden und des Kantons gegen eine Verfügung des Bundesamtes für Verkehr ab. Die Beschwerdeführer waren der Meinung, dass die Autos wegen der Barrieren länger warten müssten.
Verkehrssicherheit geht vor
Zudem würden auch Barrieren die Verkehrssicherheit nicht erhöhen. Diese Argumente liess das Bundesverwaltungsgericht nicht gelten. Es sei wichtiger, Unfälle zu vermeiden, als die Leistungsfähigkeit eines Verkehrsknoten zu erhalten.
Mit dem Weiterzug will der Kanton nun Klarheit: So soll geklärt werden, ob die Sanierung der drei Bahnübergänge nur mit Schranken oder Halbschranken möglich ist.