Der Aargau ist künftig nicht mehr auf die Dienste des bernischen Instituts für Rechtsmedizin angewiesen. Dank einem geplanten eigenen Institut im Aarauer Kantonsspital soll der Kanton den Vertrag mit den Bernern deshalb künden.
Auch die zuständige Kommission für öffentliche Sicherheit des Aargauer Grossen Rates steht einstimmig hinter diesem Wechsel, wie die Staatskanzlei am Dienstag mitteilt. Die Vorlage wird im Grossen Rat am 25. Juni beraten.
Für das Aarauer Institut konnten namhafte Persönlichkeiten aus dem Bereich der Schweizer Rechtsmedizin verpflichtet werden, heisst es.
Der Kanton Aargau wird grösster Kunde des neuen IRM Aarau. Er lastet das Institut zu 80 Prozent aus. 20 Prozent können an andere Kunden vergeben werden. Geld kann mit der Neuvergabe des Auftrages nicht gespart werden.