Die grossrätliche Kommission für allgemeine Verwaltung (AVW) stimmt dem Ausgleichsgesetz Spitalfinanzierung nach intensiver Beratung zu. Mit der Teilrevision des Spitalgesetzes fällt für die Gemeinden per 1. Januar 2014 die Beitragspflicht an die Spitalfinanzierung weg. Gemeinden sparen so rund 130 Millionen Franken pro Jahr.
Im Gegenzug sollen sich die Gemeinden dafür stärker an der Finanzierung der Schule beteiligen, wie der Kanton am Montag mitteilt. Das komplizierte Gesetz wurde vom Grossen Rat im Januar noch zurückgewiesen. Die überarbeitete Version habe nun aber laut der Kommission gute Chancen angenommen zu werden.
Die Kommission weist darauf hin, dass das Ausgleichsgesetz Spitalfinanzierung lediglich eine Übergangslösung darstellt. Die Aargauer Regierung überarbeitet momentan die ganze Aufgaben- und Lastenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden.