In einem Wohnquartier in Deitingen erhielt ein Bauer im August 2000 eine Baubewilligung für einen neuen Schweinestall. Dagegen reichten Quartierbewohner Beschwerde ein. Der Stall musste abgebaut werden, die Schweinezucht ging zu. Die Baubewilligung war nämlich nicht gültig. Der Kanton Solothurn und die Gemeinde Deitingen hätten die Mindestabstände zur Wohnzohne prüfen müssen. Dies haben sie aber unterlassen und der Stall wurde gebaut.
Nun sieht das Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn – ähnlich wie vor Jahren das Bundesgericht – die Verantwortung für den nötigen Rückbau des Stalls bei Kanton und Gemeinde. Sie müssen dem Bauern deshalb je über 105'000 Franken Schadenersatz zahlen, so das aktuelle Urteil des Verwaltungsgerichts. Der Anwalt des betroffenen Bauers, Yves Derendinger, bestätigt einen entsprechenden Artikel der Solothurner Zeitung.
Weiterzug des Urteils möglich
Das Urteil kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden. «Wir sind nicht vollends zufrieden mit dem Urteil, weil das Gericht nur einen Teil der Forderung bewilligt hat», so Yves Derendinger gegenüber dem Regionaljournal Aargau Solothurn. Derendinger und sein Klient haben über 630'000 Franken gefordert. Sie erachten nicht nur Investitionskosten und Rückbaukosten als wichtig. Auch der Erwerbsausfall des Bauern müsse berücksichtig werden.