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Luftansicht der Sondermülldeponie in Kölliken.
Legende: Die AKB soll sich finanziell an der Sanierung der Sondermülldeponie beteiligen. Keystone

Aargau Solothurn Kantonalbank soll für Sondermülldeponie Kölliken zahlen

Die Pensionskasse der Lehrer oder auch die Sanierung der Sondermülldeponie in Kölliken haben ein grosses Loch in die Kasse des Kantons Aargau gerissen. Fast eine Milliarde Franken fehlen. Nun soll die Aargauische Kantonalbank helfen das Loch zu stopfen.

Die Aargauer Regierung will die Kantonalbank zur Kasse bitten. Im Topf für die Finanzierung der Sonderlasten fehlen 970 Millionen Franken. Die Aargauische Kantonalbank AKB soll sich nun daran beteiligen, schlug die Regierung am Mittwoch an einer Medienkonferenz vor.

Drei Möglichkeiten zeigte die Regierung nun auf. Die erste Variante: Private sollen rund 100 Millionen in die AKB investieren können, jedoch ohne ein Stimmrecht zu erhalten. Auch bei der zweiten Möglichkeit setzt die Regierung auf private Investoren, die AKB soll eine Aktiengesellschaft werden.

Aussenansicht des Hauptsitzes der Aargauischen Kantonalbank.
Legende: Die Kantonalbank soll sich am Schuldenabbau des Kantons beteiligen. Keystone

Bei der dritten Variante müsste die Bank einfach mehr Geld an den Kanton überweisen. Zusätzliche 25 Millionen Franken sind dabei pro Jahr vorgesehen und zwar über einen Zeitraum von 20 Jahren - insgesamt also 500 Millionen Franken.

Regierung will Bankrat wählen

Dies waren jedoch nicht die einzigen Änderungen, welche die Aargauer Regierung am Mittwoch vorschlug. In Zukunft will die Regierung den Bankrat, quasi der Verwaltungsrat der Kantonalbank, selbst wählen können. Bisher lag die Kompetenz beim Parlament.

Dies führte dazu, dass die Wahl des Bankrats zum Spielball der Politik wurde. Im vergangenen Sommer etwa wählten die Grossräte CVP-Nationalrätin Ruth Humbel ab. An ihrer Stelle wurde SP-Mann Beni Strub gewählt.

Nun möchte die Regierung, dass die fachlichen Qualifikationen mehr zählen als die Parteizugehörigkeit. Zudem wird die Amtsdauer von vier auf ein Jahr reduziert. Damit setzte man die Abzocker-Initiative um, begründete der Aargauer Finanzdirektor Roland Brogli.

Im kommenden Winter soll das Aargauer Kantonsparlament über die Änderungen entscheiden. Das revidierte Gesetz soll dann am 1. Januar 2016 in Kraft tretten.

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