Streitpunkt ist der Basistarif, die Baserate. Dieser entscheidet darüber, wie teuer eine Behandlung ist beziehungsweise wie viel das Spital an einem Fall verdient. Logisch, dass die Spitäler eine hohen Tarif wollen, die Kassen hingegen einen möglichst tiefen.
Das Kantonsspital Baden und Tarifsuisse (Verbund von 45 Krankenkassen) konnten sich 2012 nicht auf einen Tarif einigen. Deshalb setzte der Aargauer Regierungsrat diesen fest, auf 10'175 Franken. Aufgrund dieser Zahl stellte das KSB in der Folge sämtliche Rechnungen aus. Jedenfalls für all jene, deren Krankenkasse dem Verband Tarifsuisse angeschlossenen ist.
Regierung muss Quervergleich machen
Tarifsuisse war aber der Ansicht, ein Tarif von rund 9000 Franken sollte dem KSB genügen. Deshalb klagte die Kasse gegen den Tarif respektive gegen die Aargauer Regierung vor dem Bundesverwaltungsgericht.
Dieses hat nun entschieden, dass die Regierung den Tarif falsch berechnet habe. Sie habe kein Benchmarking gemacht, also keinen Vergleich mit den Tarifen anderer Spitäler. Deshalb müsse die Regierung den Tarif neu berechnen. Und das kann eigentlich nur heissen, dass der neue Tarif tiefer sein muss.
Allerdings: Ob wieder die Regierung den Tarif festsetzt, ist noch nicht entschieden. KSB und Tarifsuisse können sich auch wieder gemeinsam an den Tisch setzen und einen neuen Tarif aushandeln. Wenn ihnen das gelingt und wenn die Regierung den Tarif genehmigt, ist der Streit definitiv vom Tisch.
«Worst case»: 15 Millionen Rückzahlungen
Momentan aber gilt für das Kantonsspital Baden: Mit höchster Wahrscheinlichkeit wird der neue Tarif tiefer sein als der bisherige. Und das würde heissen, dass sämtliche Rechnungen, die das KSB seit 2012 gegenüber Tarifsuisse ausgestellt hat, zu hoch waren.
Das KSB wird deshalb der Kasse Geld zurückzahlen müssen. Dafür hat man seit 2012 pro Jahr 5 Millionen Franken zurückgestellt. Das Spital hat also 15 Millionen Franken in der Kasse für die Rückzahlungen. Diese gehen einerseits an Tarifsuisse, andererseits auch an den Kanton, da dieser die Hälfte der Spitalkosten trägt.