Das Resultat war knapp. 68 Grossräte stimmten gegen das Kopftuchverbot an Aargauer Schulen, 59 dafür. Trotz des Entscheids im Kantonsparlament, dürften die Diskussionen weitergehen. Dies zeigt ein emotional geführtes Streitgespräch im Regionaljournal Aargau Solothurn.
Für Grossrätin Marianne Binder (CVP) geht es um «das Ideal Freiheit und Gleichheit in der Schule». Für Grossrätin Irène Kälin (Grüne) hingegen ist es «ein an den Haaren herbeigezogenes Problem. Es ist ein Vorurteil, dass ein Mädchen mit Kopftuch automatisch unterdrückt wird».
«Tragen von Kopftüchern erschwert die Integration»
Im Grossen Rat hatte die CVP ihre Motion damit begründet, dass das Tragen von Kopftüchern in Schulen die Integration erschwere und dem Gleichheitsgedanken zwischen Mädchen und Knaben widerspreche. Zudem könne es zu Problemen kommen, wenn Kopftuchträgerinnen den Schwimmunterricht oder Klassenlager besuchen müssen.
CVP-Sprecherin Marianne Binder kritisierte die Regierung, die ausweichend auf die Motion geantwortet habe und sich mit Blick auf mögliche Bundesgerichtsentscheide vor einem Entscheid drücken wolle. Mit der Freiheit für eine Religion schaffe man eine Unfreiheit für eine andere Religion, sagte Binder. Es gehe nicht um eine Ausgrenzung, sondern um Integration.
«Es braucht kein Gesetz, weil es kein Problem gibt»
Mit dem Kopftuchverbot werde der Druck auf eine Minderheit erhöht, meinte ein SP-Sprecher. Das Kopftuch sei an sich kein Problem, aber offenbar die Angst vor der Islamisierung. Es gehe nicht um das Tuch, sondern um den Kopf, denn im Kopf befinde sich die Weltanschauung.
Es bestehe kein Bedarf an einer gesetzlichen Regelung, hiess es von Seiten der FDP. Es habe bisher noch nie diesbezügliche Probleme geben. Gleich argumentierte auch die Sprecherin der Grünen. Es müsse erlaubt sein, dass alle ihre religiösen Symbole tragen dürfen.
Ganz oder teilweise verhüllte Personen gefährden das Erreichen der Lernziele und die Integration, meinte demgegenüber eine Sprecherin der SVP. Kleidervorschriften seien nicht nur eine politische, sondern eine juristische Frage, sagte Bildungsdirektor Alex Hürzeler (SVP). Zudem habe der Grosse Rat eine ähnliche Motion schon früher abgelehnt.