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AKW Gösgen
Legende: Der Fall «Gefälschte AKW-Bilanzen» beschäftigte nicht nur die Aargauer und Solothurner Staatsanwalschaften. Keystone

Aargau Solothurn Keine AKW-Bilanzfälschung: Staatsanwaltschaft arbeitete korrekt

Keine Amtsgeheimnisverletzung, kein Amtsmissbrauch und keine Begünstigung. Die Solothurner Staatsanwaltschaft habe korrekt gearbeitet bei der Untersuchung einer möglichen Bilanzfälschung des AKW Gösgen – so das Fazit eines neuen Gutachtens. Aber ganz sauber arbeiteten die Solothurner Behörden nicht.

Der Trinationale Atomschutzverband (Tras) hat schon 2012 zusammen mit Greenpeace den Betreibern der AKW Gösgen und Leibstadt vorgeworfen, sie hätten ihre Bilanzen gefälscht. Streitpunkt war und ist die Bewertung des Stilllegungs- und Entsorgungsfonds, also jener Kasse, aus der dereinst der Rückbau der AKW bezahlt werden soll.

Die entsprechende Anzeige landete im Fall von Gösgen bei der Solothurner Staatsanwaltschaft, welche die Untersuchung dann aber einstellte, da sie keine Hinweise auf Bilanzfälschungen gefunden habe. Hinter diesem Entscheid sahen die Umweltorganisationen aber grobe Justizfehler. Sie reichten Beschwerde bei der Regierung ein, mit happigen Vorwürfen an die Justiz.

Eine Art inoffizielle Rechtshilfe?

AKW
Legende: Die Vowürfe der Bilanzfälschung wurden durch die Aargauer und Solothurner Staatsanwaltschaften widerlegt. Keystone

Es gebe hier eine Amtsgeheimnisverletzung, fanden die Umweltorganisationen. Die Solothurner Justiz habe sich verbotenerweise mit der Aargauer Justiz über den Fall unterhalten.

Ausserdem hätte sich die Solothurner Staatsanwaltschaft auch des Amtsmissbrauchs und der Begünstigung schuldig gemacht, schrieben sie in der Beschwerde an die Regierung.

Der Solothurner Regierungsrat sah sich also veranlasst einen ausserordentlichen Staatsanwalt mit der Untersuchung zu beauftragen. Sein Gutachten ist nun fertig, es liegt dem Regionaljournal Aargau Solothurn von Radio SRF vor.

Darin heisst es, juristisch ausgeführt, dass die Solothurner Justiz keine groben Fehler und schon gar nichts Verbotenes gemacht habe. Die Gespräche zwischen Aargauer und Solothurner Justiz habe es zwar gegeben, sie seien auch heikel, aber dennoch nicht verboten, bestätigt der ausserordentliche Staatsanwalt Hans Wiprächtiger gegenüber Radio SRF.

Man müsse den Kontakt und den Austausch der Behörden als Rechtshilfe verstehen, begründet der Gutachter, auch wenn die Kantone selbst das offiziell nie so deklariert hatten. Und dies war nicht die einzige Ungenauigkeit.

Kein juristischer Fehler, aber auch keine saubere Arbeit

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Der ausserordentliche Staatsanwalt, alt-Bundesrichter Hans Wiprächtiger aus Basel, erteilt den Solothurner Behörden auch einen Rüffel. Der Austausch zwischen der Aargauer und Solothurner Staatsanwaltschaft hätte besser dokumentiert werden müssen.

Weil das nicht der Fall war, sei es heute kaum mehr möglich herauszufinden, welche Informationen zwischen den Behörden ausgetauscht wurden. Somit könne man eine Amtsgeheimnisverletzung zwar nicht nachweisen, aber auch nicht zweifelsfrei widerlegen.

Der ausserordentliche Staatsanwalt empfiehlt der Solothurner Regierung somit, die Aufsichtsbeschwerde von Tras und Greenpeace abzuweisen. Dagegen könnten die Umweltorganisationen wiederum eine Beschwerde am Vewaltungsgericht einreichen.

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