Ab dem 1. Januar 2014 tritt das neue Humanforschungsgesetz des Bundes in Kraft. Dieses schreibt den Kantonen eigene Ethik-Kommissionen vor, welche unter anderem Fragen beantworten, die sich beim Forschen am Menschen stellen. Bis jetzt hatte sich die Aargauer Ethikkommission um Solothurner Belange gekümmert.
Am Dienstag hat nun der Kantonsrat entschieden, keine eigene Kommission zu schaffen. Stattdessen will der Kanton Solothurn eine gemeinsame Kommission mit neun anderen Kantonen. Die Ethik-Kommission Nordwest- und Zentralschweiz, kurz EKNZ, setzt sich aus Vertretern der Kantone Solothurn, Aargau, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Uri, Zug und der beiden Basel zusammen.
Der Kanton Solothurn zahlt an die gemeinsame Kommission wie auch der Aargau einen jährlichen Grundbeitrag von 20'000 Franken. Eine eigene Kommission wäre um ein Vielfaches teurer, argumentierten die Solothurner Parlamentarier.