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Aargau Solothurn Keine Einsprachen gegen Wettinger Fuchsjagd-Trainingsanlage

In Wettingen ist eine sogenannte Schliefanlage geplant, ein künstlicher Fuchsbau. In diesem Bau soll ein Fuchs wohnen. Jagdhunde werden in dieser Anlage auf die Baujagd abgerichtet. Tierschutzorganisationen wehren sich gegen diese Anlage. Der Aargauer Tierschutz ist jedoch nur bedingt dagegen.

Im Kanton Aargau ist die sogenannten Baujagd erlaubt. Füchse werden mit Hilfe von Hunden aus dem Bau getrieben und vom Jäger erlegt. Das Gesetz verlangt, dass für diese Art von Jagd nur Hunde eingesetzt werden, die in künstlichen Fuchsbauten trainiert worden sind. Momentan trainieren Jäger ihre Hunde im Ausland. In der Schweiz fehlt eine solche Anlage.

Tierschützer wehren sich

Fuchs in den Schweizer Bergen
Legende: Die Baujagd ist im Aargau erlaubt. Ein Paragraph im Jagdgesetz verlangt, dass nur trainierte Hunde Füchse jagen. Keystone

Die geplante Anlage in Wettingen käme auf einem über 120 Quadratmeter grossen Gelände zu stehen. Tierschützer wehren sich dagegen. Die Trainingsanlage sei für einen Fuchs enormer Stress. Auch wenn dieser mit einer Scheibe von den Hunden abgetrennt sei, leide er, sind sie überzeugt.

Für eine Petition des Komitees Antijagd wurden über 4400 Unterschriften aus dem In- und Ausland gesammelt, aus Protest gegen die Anlage in Wettingen. Solche Trainingsanlagen seien Tierquälerei, diese Art von Jagd «sinnlos und überproportional», argumentieren die Tierschützer. Positives Beispiel sei der Kanton Thurgau, hier sei die Baujagd verboten, steht auf der Internetseite der Petitionäre.

Aargauer Tierschutz kann keine Einsprache machen

Der Aargauer Tierschutz lehnt die Baujagd aus obigen Gründen ab. Weil der Aargau die Baujagd aber erlaubt, sei eine Anlage mit Schweizer Kontrolle besser als das Training in ausländischen Anlagen. Astrid Becker, Präsidentin des Aargauischen Tierschutzvereins kann deshalb mit einer solchen Anlage in Wettingen leben, eklärte sie gegenüber dem Regionaljournal Aargau Solothurn von Radio SRF. Hier könne man mit Tierpflegern und Aufsichtspersonen das Training überwachen, im Ausland gehe das nicht.

«Auflagen müssen erfüllt sein»

Für eine solche Anlage gebe es viele Auflagen, sagte Thomas Stucki, Leiter der Sektion Jagd und Fischerei beim Kanton Aargau. Würden alle Auflagen und Regeln erfüllt, dann stehe der Anlage rechtlich wohl nichts im Weg.

Auch beim Kanton hätte man lieber eine streng kontrollierte Anlage vor Ort, als Jagdhunde-Ausbildungen im Ausland. 2012 wurden 2610 Füchse im Aargau geschossen, 1523 kamen im Strassenverkehr ums Leben. Die Regelung der Fuchsbestände sei wichtig, so Thomas Stucki weiter. Die Baujagd sei nur ein Teil der ganzen Massnahmen. Wie viele Jäger Baujagd betreiben kann er nicht sagen.

Keine Baueinsprachen aber weitere Hürden

Die Gesetzesvorschriften im Detail

Auch wenn gegen das eigentliche Bauprojekt in Wettingen keine Einsprachen eingegangen sind, ist das Projekt noch nicht am Ziel. Das kantonale Baudepartement muss zusammen mit der Jagdverwaltung noch eine Betriebsbewilligung erteilen. Zudem braucht es von der Kantonstierärztin einen Mitbericht und die Zusage für die Fuchshaltung. Ob die Fuchsbau-Trainingsanlage also wirklich gebaut wird, ist unklar. Im Aargau fehlt Erfahrung mit einer solchen Anlage. Vor Jahren gab es eine ähnliche im Kanton Bern, diese wurde allerdings geschlossen.

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