Die Aargauische Kantonalbank (AKB) bleibt vollständig in Staatseigentum. Die Regierung will nichts mehr davon wissen, die AKB in eine Aktiengesellschaft zu verwandeln und teilweise zu privatisieren.
Eine Volksabstimmung über die Änderung der Rechtsform der Kantonalbank mache keinen Sinn, sagte Finanzdirektor Roland Brogli (CVP) am Freitag vor den Medien in Aarau. Brogli geht davon aus, dass die Stimmbürger die Vorlage ablehnen würden.
Noch vor zwei Jahren hatten die Regierung und die bürgerliche Mehrheit gegen eine SP-Volksinitiative gekämpft, welche die Privatisierung der Kantonalbank verhindern wollte. Das Volk lehnte die Initiative ab, welche in der Kantonsverfassung verankern wollte, dass die Bank in «vollständigem Eigentum» des Kantons ist.
Umdenken bei Regierung
Die Finanzkrise führte offenbar in der Kantonsregierung zu einer Kurskorrektur. Man wolle nun «zeitgemässe Rechtsgrundlagen für eine erfolgreiche AKB» schaffen, sagte Brogli. Das AKB-Gesetz soll teilrevidiert werden. An der Staatsgarantie wird nicht gerüttelt.
Die AKB hatte 2013, im 100. Jahr ihres Bestehens, einen Jahresgewinn von 104 Millionen Franken erwirtschaftet. Der Kanton Aargau profitierte mit fast 89 Millionen Franken.
Lohngrenze für Topkader soll umgesetzt werden
Mit der Revision des AKB-Gesetzes sollen auch die Löhne auf der Chefetage – wie schon länger diskutiert – begrenzt werden. Der Direktionspräsident soll höchstens doppelt so viel verdienen wie ein Regierungsrat. Ein Mitglied der Regierung erhält pro Jahr knapp 300'000 Franken.
Das Aargauer Parlament hatte im Juni 2012 eine entsprechende SVP-Motion überwiesen. Von der Lohngrenze betroffen ist der neue AKB-Chef Andreas Waespi, der den Posten am 1. Mai 2015 antritt. Das Geld könne nicht der einzige Motivationsgrund sein, sagte Waespi in einem Interview.
Die Regierung will künftig das Vergütungsreglement und jährlich die konkreten Vergütungen der Geschäftsleitung genehmigen.
Regierung möchte mehr Einfluss
Anstelle des Parlamentes soll künftig die Regierung die Mitglieder des Bankrats (Verwaltungsrat) wählen. Die Amtsdauer soll von vier auf ein Jahr reduziert werden. Die fachliche Qualifikation eines Bankrates sei wichtiger als das Parteibuch, hiess es. Im Bankrat soll kein Vertreter der Regierung mehr sitzen.
Bekannte und sehr gut qualifizierte Kandidaten hätten sich bei öffentlichen Ausschreibungen nicht für den Bankrat beworben, heisst es in der Botschaft der Regierung. Die breite Diskussion im Parlament und in den Medien über die Fähigkeiten der Bewerber erweise sich als Hemmschwelle.
Auch will die Regierung künftig ein Wort mitreden, wenn der Bankrat Gesellschaften für mehr als 20 Millionen Franken oder verkaufen möchte.