Auslöser der Diskussion über die Verteilung war die von der Aargauischen Pensionskasse (APK) beschlossene Senkung des Umwandlungssatzes von heute 6,8 auf 5,9 Prozent. Die Ursache für die Senkung: Die Menschen werden immer älter und beziehen immer länger Rente, die Kapitalrenditen hingegen sinken.
Die Senkung des Umwandlungssatzes hat eine Erhöhung der Sparbeiträge von 1,5 Prozent zur Folge. Damit das Beitragsverhältnis zwischen Kanton und Versicherten weiterhin 60 zu 40 Prozent beträgt, hatte die Regierung vorgeschlagen, dass 1 der
1,5 Prozente kostenneutral mit einer Verschiebung ausgeglichen
werden soll.
Vom Rest, so der Vorschlag der Regierung, sollten 0,3 Prozent vom Arbeitgeber und 0,2 Prozent von den Arbeitnehmern getragen werden.
Kommission: Alles zu Lasten der Versicherten
Die vorberatende Kommission hingegen war der Meinung, dass die 1,5 Prozent voll zu Lasten der Versicherten gehen sollten. Dies hätte bedeutet, dass der Kanton künftig gesamthaft nur noch 56,4 Prozent der Pensionskassenbeiträge übernommen hätte.
Diese Lösung sei im Gegensatz zu Pensionskassen von privaten Unternehmen immer noch «grosszügig», hiess es bei SVP und FDP. Mit der Beibehaltung des Kantonsanteils von 60 Prozent würden die Mehrkosten der Pensionskasse auf die Steuerzahler abgewälzt.
Die Ratslinke als Gegner des Kommissionsvorschlages bezeichnete das Vorgehen hingegen als Lohnabbau. Zusätzlich gefährde der Kanton damit seine Attraktivität als Arbeitgeber. «Mit diesem Vorschlag würde die APK die schlechteste Pensionskasse, noch hinter dem Schlusslicht Kanton Luzern», sagte ein SP-Vertreter.
Im Seilziehen um 60 oder 56,4 Prozent Kantonsanteil brachte die BDP einen Kompromissvorschlag ein, der den Kanton künftig mit 58,8 Prozent belastet hätte. Dieser Vorschlag blieb aber auf der Strecke.
Finanzdirektor kämpft um gute Angestellte
Finanzdirektor Roland Brogli hatte den Rat gebeten, das Beitragsverhältnis 60 zu 40 zu belassen. Dieser Verteilschlüssel sei bei der letzten Pensionskassenreform 2008 nach langer Diskussion festgelegt worden. Es gebe keine Gründe, das Beitragsverhältnis so kurzfristig zu ändern. Auch fast alle anderen Kantone hätten dieses Verhältnis.
Auch Brogli betonte, dass der Kanton Aargau um gute Angestellte kämpfen müsse. «Unser Personal erwartet von Ihnen ein Zeichen der Wertschätzung», rief er den Parteien im Grossrat zu.
60 Prozent des letzten Lohnes
Ohne die Dekretsänderung bzw. ohne die Beitragserhöhung hätte die APK nach der Senkung des Umwandlungssatzes künftig nur noch eine Altersrente in Höhe von 56,5 Prozent des letzten versicherten Lohnes auszahlen können. Mit der Erhöhung der Sparbeiträge können 60 Prozent garantiert werden. Derzeit sind es 65 Prozent.