Der Job eines Regierungsrats ist ein unsicherer Job: Es droht jederzeit politischer Gegenwind und eine Abwahl. Auch deshalb profitieren Regierungsräte bisher von einer besonders grosszügigen Rentenregelung: Wer einmal in der Kantonsregierung sass, der darf mit einer monatlichen Zahlung bis ans Lebensende rechnen.
Die Ruhegehälter für Aargauer Ex-Regierungsräte sollen nun aber auf eine neue Basis gestellt werden. Die Regierungsräte sollen wie alle Staatsangestellte in einer Pensionskasse versichert sein. Wer vor dem Pensionsalter abtritt, soll eine Abgangsentschädigung oder eine Übergangsrente erhalten.
Weniger Renten - wie in anderen Kantonen auch
Diese Regelung schlägt der Regierungsrat in einer am Freitag veröffentlichten Botschaft vor. Er erfüllt eine vom Grossen Rat überwiesene SVP-Motion, wonach die Ruhegehälter für ehemalige Exekutivmitglieder gekürzt werden müssen.
Bei seinem Vorschlag orientiert sich der Regierungsrat weitgehend an den Spielregeln in anderen Kantonen. Ein Magistrat soll bei Amtsantritt nach den gleichen Grundsätzen wie das Staatspersonal bei der Aargauischen Pensionskasse (APK) versichert werden.
Abgangsentschädigung für jüngere Regierungsmitglieder
Die vorgeschlagene Lösung im Einzelnen:
- Wenn ein Regierungsrat nach Vollendung des 55. Altersjahrs zurücktritt oder nicht mehr wiedergewählt wird, so erhält er längstens bis zum ordentlichen Pensionsalter 65 eine Übergangsrente . Diese Rente soll maximal 50 Prozent des zuletzt bezogenen Bruttolohns betragen - also höchstens 150'000 Franken. Auf diesem Ruhegehalt sollen die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden.
- Scheidet ein Regierungsrat vor Vollendung des 55. Altersjahrs aus, soll es eine Abfindung in Höhe eines Jahreslohns geben.
Der Kanton Solothurn beschloss Ende 2015 eine vergleichbare Regelung.
Im Kanton Aargau erhielten per Ende des vergangenen Jahres 15 Personen Ruhegehälter beziehungsweise Hinterbliebenenrenten. Davon sind 10 ehemalige Mitglieder des Regierungsrats (im Alter zwischen 67 und 87 Jahren ) und 5 Witwen ehemaliger Regierungsräte (im Alter zwischen 74 und 93 Jahren).
Der Grosse Rat wird abschliessend über die Ruhegehaltsregelung für die Regierungsräte entscheiden. Das entsprechende Vorsorgedekret fällt in die Kompetenz des Parlaments. Die neue Regelung soll 2017 mit der neuen Legislaturperiode in Kraft treten - und sie soll einzig für neue Exekutivmitglieder gelten.
SVP und SP ziehen am gleichen Strick
Im November 2014 hatte der Grosse Rat eine Motion eine SVP-Motion mit 76 zu 49 Stimmen überwiesen, um die Ruhegehälter von ehemaligen Regierungsratsmitgliedern zu kürzen. Die Stimmen von SVP, SP und Grünliberalen gaben den Ausschlag, dass der Vorstoss gutgeheissen wurde.
Der Vorstoss führte zu einer emotionalen Debatte. Die SP bezeichnete die heutigen Ruhegehälter als «Luxuslösung». Die SP hatte bereits 2006 eine andere Regelung für ehemalige Regierungsmitglieder gefordert. Für die Motion sprachen sich auch die Grünliberalen aus.