«Über ein so grosses und teures Projekt wollte der Gemeinderat alle 1300 Stimmberechtigten befragen, und nicht nur jene an der Gemeindeversammlung», erklärt Gemeindepräsident Daniel Lederer. Nach Rücksprache mit dem Solothurner Amt für Gemeinden ändert der Gemeinderat nun aber das Vorgehen. Der Abstimmungstermin im November wurde wieder abgesagt, stattdessen kommt das Projekt im Dezember vor die Gemeindeversammlung. «Auch beim Kanton mussten die Verantwortlichen zuerst genau über die Bücher», so Lederer.
Dominik Fluri vom Amt für Gemeinden erläutert das korrekte Vorgehen: «Im Falle der Gemeinde Oberbuchsiten muss der Gemeinderat die Vorlage an einer Gemeindeversammlung traktandieren. Diese kann dann darüber beraten und Änderungsanträge stellen. Danach müsste aus der Mitte der Versammlung der Antrag für eine Urnenabstimmung gestellt werden.» Wenn ein Drittel der Anwesenden diesem Antrag zustimmt, dann kommt es zur Volksabstimmung.
«Noch nie so ein grosses Projekt»
Einige Gemeinden haben in ihren Gemeindeordnungen festgelegt, dass Projekte ab einem bestimmten Betrag automatisch an der Urne entschieden werden – nach der Beratung an der Gemendeversammlung.
In Oberbuchsiten habe es aber noch selten ein so grosses Projekt gegeben, so Gemeindepräsident Lederer. Der Gemeinderat habe deshalb möglichst vielen Personen die Möglichkeit zur Mitbestimmung geben wollen. Er werde an der Gemeindeversammlung den Antrag auf Urnenabstimmung stellen.
Durch den «Umweg» über die Gemeindeversammlung verzögert sich der Schulhaus-Anbau in Oberbuchsiten um rund ein halbes Jahr.