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Kinder in der Tagesstätte.
Legende: Die Aargauer Regierung will die familienergänzende Kinderbetreuung auf eine gesetzliche Grundlage stellen. Keystone

Aargau Solothurn Kinderbetreuung: Aargauer Regierung präsentiert Gesetz

Die Aargauer Gemeinden sollen verpflichtet werden, eine familienergänzende Betreuung von Kindern sicherzustellen. Das schlägt die Regierung vor. Die Benützung der Angebote soll freiwillig sein. Die Gesamtkosten steigen bis ins Jahr 2023 um 24,3 Millionen auf knapp 120 Millionen Franken.

Es brauche eine verbindliche Regelung der familienergänzenden Kinderbetreuung, sagte Regierungsrätin Susanne Hochuli (Grüne) am Freitag vor den Medien in Aarau. Der Staat müsse sich an den gesellschaftlichen Entwicklungen orientieren - und nicht umgekehrt.

Das Angebot an familienergänzender Betreuung von Kindern bis zum Abschluss der Primarschule müsse «bedarfsgerecht» sein, sagte die Vorsteherin des Departement Gesundheit und Soziales. Das Kinderbetreuungsgesetz solle – nach einer erwarteten Volksabstimmung – Anfang Mai 2016 in Kraft treten.

Detaillierte Regelungen

Chronologie

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  • 2011: Regierungsrat stellt Gesetz zur Kinderbetreuung vor.
  • Jan. 2012: Grosser Rat lehnt Gesetz ab
  • April 2013: Lehrerverband reicht Volksinitiative zur Kinderbetreuung ein
  • Dez. 2013: Gegenentwurf der Regierung geht in die Vernehmlassung
  • Okt. 2014: Regierung präsentiert Botschaft an Grossen Rat
  • Anfang 2016?: Volksabstimmung Initiative und Gegenvorschlag

Die Regierung will den Gemeinden die Möglichkeit geben, dass diese die Aufgaben in Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden oder Dritten erfüllen können. Die Benützung der Angebote soll freiwillig bleiben. Die Eltern werden gemäss Vorschlag der Regierung die Wahlfreiheit in Bezug auf das Betreuungsangebot und den Betreuungsort haben.

Die Regierung schlägt im Entwurf des Kinderbetreuungsgesetzes vor, dass die Standortgemeinden Vorschriften zur Qualität des Angebotes erlassen und für die Aufsicht zuständig sind. Der Kanton soll jedoch Massnahmen zur Förderung treffen können. So legte der Kanton auch einen über 80-seitigen «Leitfaden für die Praxis» vor.

Eltern und Gemeinden müssen bezahlen

Die Gesamtkosten des bestehenden Angebotes belaufen sich auf 94,3 Millionen Franken. Der Kanton rechnet damit, dass die Kosten bis ins Jahr 2023 um 24,3 Millionen Franken steigen werden.

Aktuell fliessen bereits rund 13 Millionen Franken Subventionen der Gemeinden in die familienergänzende Kinderbetreuung. Die geschätzten Mehrkosten der Gemeinden werden 2023 gemäss Regierung zwischen 10,5 Millionen bis 58 Millionen betragen.

Die Eltern sollen an die Gesamtkosten zwischen 47,5 Millionen bis zu 95 Millionen Franken bezahlen. Das entspricht einer Kostenbeteiligung von 40 bis 80 Prozent. Die Mehrkosten müssten relativiert werden, sagte Regierungsrätin Hochuli. Wenn die Erziehungsberechtigten arbeiten würden, so führe dies zu zusätzlichen Steuereinnahmen. Die Angebote würden auch zur Standortattraktivität von Kanton und Gemeinden beitragen.

Gegenentwurf zur Volksinitiative

Mit dem Kinderbetreuungsgesetz stellt die Regierung einen Gegenentwurf zur kantonalen Initiative «Kinder und Eltern» auf. Der aargauische Lehrerinnen- und Lehrerverband (alv) hatte die Initiative eingereicht.

Die Initiative wolle zu viele Details regeln, hält die Regierung fest. Dem Anliegen solle jedoch grundsätzlich Rechnung getragen werden. In der Anhörung war der Gegenentwurf der Regierung auf ein unterschiedliches Echo gestossen. FDP und CVP sprachen sich für den Vorschlag aus. Grüne, EVP und BDP zeigten sich nur mässig zufrieden. SP und der GLP forderten weitreichendere Regelungen. SVP und Wirtschaftsverbände lehnten die Pläne grundsätzlich ab. Eine erste Gesetzesvorlage war Anfang 2012 im Grossen Rat gescheitert.

Wenig Begeisterung aus der Politik

Die Reaktionen auf den Gesetzesvorschlag fallen so aus, wie es schon nach der Vernehmlassung zu erwarten war. Die SVP lehnt das Gesetz ab. Ihr stossen die Kosten der Kinderbetreuung sauer auf. «Die SVP sieht keinen Handlungsbedarf, der Volksinitiative ‹Kinder und Eltern› des ALV einen direkten Gegenvorschlag entgegenzustellen. Das Aargauer Stimmvolk sollte über die völlig überladene und nicht zielführende Volksinitiative abstimmen. Wir betrachten das vorgeschlagene Rahmengesetz als untauglich», schreibt die SVP in einer Mitteilung.

Auch nicht begeistert von der Vorlage sind die Grünen Aargau. Ihr gehen die Vorschläge der Regierung zu wenig weit. Das Gesetz sei «kein grosser Wurf», kritisieren zum Beispiel die Grünen, deren Regierungsrätin Susanne Hochuli bei dieser Vorlage federführend ist. Die Partei schreibt: «Mit diesem Gesetz verpassen wir die Chance, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern und Chancengleichheit zu schaffen.»

«Ein kantonales Gesetz, das regelt, dass der Kanton nichts regelt, ist überflüssig», schreibt die SP in einer Mitteilung. Auch für sie gehen die Vorschläge der Regierung zu wenig weit. Es müssen geltende Qualitätsvorgaben von der Seite des Kantons gemacht werden, findet die SP. Es sei inakzeptabel, dass die gleiche Instanz, also die Gemeinden, sowohl die Kriterien festlege und gleichzeitig deren Einhaltung kontrolliert.

FDP und CVP begrüssen Vorschlag

Für den Vorschlag der Aargauer Regierung spricht sich die FDP aus: «Ein flächedeckendes Angebot an Betreuungsplätzen ist eine Notwendigkeit.» Inländische Arbeitskräfte müssen besser genutzt werden. Dies erfordere eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dabei müsse es aber keine teuren Luxus-Varianten geben, wie das der ALV vorschlägt.

Auch die CVP begrüsst den Vorschlag der Aargauer Regierung. Und findet, wie die FDP, ein flächedeckendes Angebot von Kinderbetreuungsplätzen notwendig. Die CVP schreibt zudem auf ihrer Internetseite, dass die Schulstrukturen und Betreuungsangebote besser aneinander angepasst werden sollen.

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