Ursprünglich wollte die Regierung, dass bei Bedarf jede Gemeinde eine Kinderkrippe oder einen Mittagstisch führt. Ausserdem hätten die Institutionen anhand eines kantonalen Qualitätsstandards geführt werden sollen. Zudem sollte von Seite des Kantons klar geregelt werden, wer sich zu welchen Teilen an der Finanzierung beteiligen sollte.
Der Grosse Rat aber hatte diesen Vorschlag abgelehnt. Deshalb hat Regierungsrätin Susanne Hochuli am Freitag einen zweiten Entwurf zum Kinderbetreuungsgesetz präsentiert.
Lehrerverband hält an Initiative fest
Im Gesetz soll immer noch festgehalten werden, dass die Gemeinden eine Kinderbetreuung in Form einer Krippe oder eines Mittagstisches für Primarschüler gewährleisten müssen. Allerdings will der Kanton weder die Qualitätssicherung noch die Finanzierung selber regeln. Die Ausgestaltung der Angebote überlässt die Regierung den Gemeinden.
Der Aargauische Lehrerverband (ALV) ist mit diesem Vorgehen nicht einverstanden. «Nur eine qualitativ gute Betreuung kann die Entwicklung der Kinder unterstützen und dies ist durch den Vorschlag nicht gewährleistet», sagt Kathrin Scholl, die stellvertretende Geschäftsführerin des ALV gegenüber dem Regionaljournal Aargau Solothurn von Radio SRF.
Die Aargauer Lehrerinnen und Lehrer halten deshalb an ihrer Volksinitiative «Kinder und Eltern» fest. Diese verlangt eine kantonale Regelung für die Kinderbetreuung, zudem fordert sie auch Mittagstische an der Oberstufe. Die Regierung will nur bis und mit Primarschule Tagesstrukturen vorschreiben.
Die SP teilt die Meinung des Lehrerverbands. «Wir sind enttäuscht, dass der Kanton nun keine Verantwortung übernehmen will», sagt Dieter Egli, Co-Fraktionspräsident der SP. «Im Gesetz stehen nur noch Selbstverständlichkeiten.»
SVP stellt sich weiter gegen eine Gesetzesverankerung
Für die Unabhängigkeit der Gemeinden starkgemacht hatte sich stets die SVP. Sie kann aber auch mit dem neuen Entwurf nichts anfangen. «Es kann nicht wahr sein, dass der Kanton nun den Gemeinden 118 Millionen Franken an Kosten zuschieben will», sagt Fraktionspräsident Andreas Glarner.
Befürwortet das Parlament dieses Gesetz, müssen die Gemeinden bis im August 2017 entweder eine Kinderkrippe oder einen Mittagstisch einführen. Der Kanton rechnet mit Kosten von 118 Millionen Franken von Beginn der Umsetzung bis 2023, das entspricht etwa 20 Millionen Franken pro Jahr. Allerdings hängt dieser Betrag sehr stark vom Beitrag der Eltern ab. Und da die Gemeinden auch weitgehend autonom über die Höhe dieses Beitrages entscheiden können, können sie auch die Kosten einigermassen kontrollieren.
Kaum Einigung möglich
Die SVP will eine gesetzliche Regelung also gänzlich verhindern, der Linken gehen die kantonalen Vorschläge viel zu wenig weit. Die politische Mitte spricht sich immerhin für den Gesetzesentwurf von Susanne Hochuli aus. FDP und CVP begrüssen den Vorschlag.
Es sei höchste Zeit, dass man berufstätigen Eltern ein Betreuungsangebot für die Kinder zur Verfügung stelle. Allerdings sei es auch richtig, dass es dabei nicht zu viele starre Regelungen gebe, hält die FDP in ihrer Mitteilung fest.