Falls es keine andere Möglichkeit gebe, um Strom zu produzieren, dürfe man solche Kraftwerke nicht verbieten, schreibt die Aargauer Regierung in ihrer Antwort auf einen Vorstoss der SVP-Fraktion im Grossen Rat.
Zudem will die Regierung keine Schritte unternehmen, damit der Aargau in der Kantonsverfassung künftig explizit als AKW-Standortkanton bezeichnet wird. Die Gesetzgebung auf diesem Gebiet sei Sache des Bundes, begründet die Regierung ihre Ablehnung.
Für AKW-Ausstieg ist der Bund zuständig
Die Kantonsverfassung sei nicht das geeignete Instrument dafür, heisst es in der Stellungnahme. Beschliesse der Bund den Atomausstieg, wäre eine entsprechende Verankerung in der Kantonsverfassung lediglich noch eine leere Floskel, wenn nicht sogar bundesrechtswidrig.
In ihrem Vorstoss hatte die SVP vorgeschlagen, die Kantonsverfassung mit einem zusätzlichen Artikel zu ergänzen. Dieser sollte wie folgt lauten: Der Kanton ist Standort von Kraftwerken, welche Energie aus der Wasserkraft, aus der Kernspaltung sowie aus alternativen, umwelt- und klimaverträglichen Energieproduktionsverfahren erzeugen.