Diese Tat war feige und hinterhältig.
Das Obergericht wählte bei der Urteilsverkündung in Solothurn am Montagnachmittag deutliche Worte: «Diese Tat war feige und hinterhältig».
Der verurteilte Mann stach an der Fasnacht 2010 mit einem Schraubenzieher drei Mal zu. Erst in die Seite seines Opfers und als dieses am Boden von einem Kollegen festgehalten wurde noch zwei Mal mit voller Wucht in den Kopf – acht Zentimeter tief (siehe auch Artikel rechts ).
Das Opfer überlebte zwar, ist seither aber schwer behindert. Der Verurteilte habe den Schraubenzieher bewusst mitgenommen, sagte das Gericht, «einfach um irgendwo zuzuschlagen». Den Tod des Opfers hätte er zwar nicht geplant, ihn aber mindestens in Kauf genommen.
Grobe Persönlichkeitsstörung
Der Täter war bereits als Kind auffällig, wuchs in Heimen und Pflegefamilien auf. Früh schon wurde er gewalttätig und straffällig. Der Psychiater beschreibt in seinem Gutachten ein grosses Aggressionspotential, eine geringen Frustrationstoleranz und einen eingeschränkten Intellekt. Der Täter weise eine dissoziale Persönlichkeitsstörung auf.
Seit viereinhalb Jahren ist der Mann schon im Strafvollzug. Immer in der Sicherheitsabteilung, weil er sich auch im Gefängnis aggressiv verhält. Sämtliche Therapien seien fehlgeschlagen, sagt das Obergericht.
Verwahrung bestätigt
Es gebe bei dem Mann keine Aussicht auf Besserung, hielten die Oberrichter unmissverständlich fest. Im Gegenteil: Es bestehe sogar eine grosse Rückfallgefahr. Deshalb verschärfte das Obergericht die vom Amtsgericht verhängte Strafe noch.
Der Mann wurde zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt, in erster Instanz waren es 12 Jahre gewesen. Zudem bestätigte das Obergericht die angeordnete Verwahrung, gegen die sich der Mann gewehrt hatte.