Einige wenige Kantonsräte hätten die Konzession lieber nicht vergeben, bzw. dem Kanton Solothurn selber übertragen wollen. Damit wäre der so genannte «Heimfall» eingetreten. Ihr Argument: Wenn der Kanton selber Strom produziert, könne er einen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten.
Wäre die Konzession verweigert worden, hätte der Kanton Solothurn die bisherige Betreiberin, also die IBAarau, entschädigen müssen. Dies war denn auch das Hauptargument des Regierungsrates gegen den Heimfall.
Dass die Konzession verlängert wird, hatte sich schon länger abgezeichnet. Die Regierungen der Kantone Aargau und Solothurn hatten der IBAaarau schon vor Jahren signalisiert, dass sie die Konzession behalten könne. Die Betreiberin will das Werk nämlich für 170 Millionen Franken ausbauen.
Ohne Rückendeckung durch die Regierungen hätten die Pläne nicht vorangetrieben werden können. Mit dem definitiven Ja des Kantonsrats hat die IBAarau nund grünes Licht für ihre Ausbaupläne.
Im Aargau ist die Regierung für die Erteilung der Konzession zuständig. Und das hat sie bereits getan. Im Aargau war der Heimfall überhaupt kein Thema.