Ende 2015 standen im Kanton 10'547 Personen auf der schwarzen Liste der säumigen Prämienzahler. Ein Jahr zuvor waren es noch 7146, wie die Sozialversicherung Aargau SVA in ihrem Jahresbericht schreibt.
Diese Liste besteht seit Mitte 2014. Personen, die dort aufgeführt sind, sind mit einem Leistungsaufschub belegt. Sie müssen ihre medizinischen Ausgaben selbst tragen. Nur bei Notfällen erhalten sie finanzielle Unterstützung durch die öffentliche Hand.
Bis man auf der schwarzen Liste steht und in der Folge dann beim Arzt oder im Spital anbrennt, braucht es einiges:
- Prämienrechnungen nicht bezahlt
- Keine Reaktion auf Mahnungen
- Eingeleitetes Betreibungsverfahren der Krankenkasse
Zuständig für die schwarze Liste ist die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau SVA. Erhält sie von der Krankenkasse die Meldung, dass gegen einen säumigen Prämienzahler die Betreibung eingeleitet ist, erscheint diese Person aber immer noch nicht auf der Liste.
Die Liste hat Konsequenzen
Die Person erhält von der SVA einen Brief, in dem detailliert geschildert wird, was die Konsequenzen sind, wenn man auf der Liste steht. Die angeschriebene Person bekommt auch noch einmal eine Frist von dreissig Tagen, um der SVA zu belegen, dass sie die Prämien bezahlt hat oder bezahlen wird.
Erst wenn auch diese Frist ungenutzt verstreicht, landet die Person auf der Liste. Bezieht sie allerdings Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen, darf sie nicht auf der Liste aufgeführt werden.
Viel Aufwand für die Datenerfassung
Die SVA budgetiert zwei volle Stellen, um die Liste zu bewirtschaften. Diese sind damit beschäftigt, alle Meldungen der Krankenkassen über Betreibungen zu erfassen und in eine Datenbank einzuspeisen. Sie müssen sich auch mit Direktbetroffenen herumschlagen.
«Es gibt sogar Leute, die bei uns vorbeikommen. Das passiert aber in der Regel nicht, wenn die Leute zum Arzt gehen, sondern bereits vorher», erläutert Christoph Schmugge, Leiter des Bereichs Ausgleichskasse bei der SVA. «Wir haben meistens Kontakt mit ihnen, wenn sie unseren Brief erhalten haben.»
Rund 10'500 Personen auf der Liste der säumigen Prämienzahler, das entspricht 1,6 Prozent der Bevölkerung im Aargau. Eine hohe Zahl, die aber schwer einzuordnen ist. Man habe «keine Benchmark», sagt Christoph Schmugge von der SVA. Nicht sehr viele Kantone hätte eine schwarze Liste. Und bei jenen, die eine Liste haben, sei die Vergleichbarkeit nicht gegeben, da die Aufnahmekriterien nicht überall gleich seien.
Ob die schwarze Liste dazu führt, dass der Kanton am Schluss weniger Geld ausgibt für ausstehende Prämien, könne man noch nicht sagen, heisst es bei der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau. Die Liste verursache viel Arbeitsaufwand. Andererseits sollte sie dazu führen, dass mehr Leute ihre Prämien zahlen. Um die Zahlen vergleichen zu können, brauche man sicher noch zwei bis drei Jahre.