Mit 52 zu 43 Stimmen hat der Solothurner Kantonsrat am Mittwoch einen Auftrag von SP-Kantonsrat Markus Ammann überwiesen. Er verlangt, dass bei verkehrsintensiven Einrichtungen wie Einkaufszentren, Fachmärkten oder Freizeitanlagen nur noch eine gewisse Anzahl ebenerdiger Parkfelder zulässig ist.
Ammann wurde von seiner SP, den Grünen, der Mehrheit der CVP und der BDP unterstützt. Sie prangerten die Verschwendung von Boden, insbesondere Ackerland an, und forderten, dass vermehrt Tiefgaragen gebaut werden.
Gegen das Zubetonieren der Schweiz
«Das Schweizer Mittelland ist zu einer Super-Shopping-Zone geworden», kritisierte CVP-Kantonsrat Peter Brotschi. Neben Aldi und Lidl trügen auch Landi, Mediamarkt und Ikea zum Landverschleiss bei.
«Wir haben einen Auftrag vom Volk», meinten die Befürworter des Auftrags mit Verweis auf das neue Raumplanungsgesetz weiter. 2013 haben 70 Prozent der Solothurner dem neuen Gesetz zugestimmt, das einen haushälterischen Umgang mit dem Boden verlangt.
Grosse Wohnungen verbieten?
Die SVP wollte gar nichts wissen von zusätzlichen Einschränkungen beim Bauen. «Parkplätze sind nur der Anfang. Was kommt als Nächstes?» fragte Hugo Schumacher. Bald würden womöglich auch grosse Wohnungen verboten, warnte der SVP-Kantonsrat.
Bereits aufgrund des geltenden Rechts können für verkehrsintensive Einrichtungen Parkierungsvorschriften angeordnet werden, monierte FDP-Kantonsrat Markus Grütter. Eine Gesetzesänderung sei also gar nicht nötig.
SP-Kantonsrat Markus Ammann konterte: Theoretisch könnten oberirdische Parkierungsanlagen tatsächlich schon heute verhindert werden. Es werde aber eben nicht gemacht. Das Gesetz sei entsprechend zu präzisieren.
Parkplätze verbrauchen viel Land
Die Regierung war damit einverstanden, dass der Auftrag überwiesen wird. «Gerade grossflächige Parkierungsanlagen gehören in der Tat zu den Nutzungen, die am meisten Landflächen verbrauchen», schrieb die Regierung in ihrer Stellungnahme.
Die Regierung muss nun einen Vorschlag machen, wie das Gesetz angepasst werden kann. Darüber wird der Kantonsrat nochmals befinden können.