Einer der Hintergründe für die Ausarbeitung des Leitfadens seien Erfahrungen gewesen, die in den vergangenen Monaten in unterschiedlichen Kontexten und an verschiedenen Orten gemacht worden seien. So umschreibt das aargauische Departement Gesundheit und Soziales (DGS) in einer Mitteilung vom Dienstag die oftmals harten Verhandlungen mit Gemeinden bei der Schaffung von neuen Asylunterkünften.
Bei der Erarbeitung des Leitfadens wurden deshalb auch die Aargauer Gemeinden miteinbezogen. Federführend war die Paritätische Kommission Kanton-Gemeinden im Asylwesen, die seit 2012 besteht. In ihr sitzen Vertreter zweier kantonaler Departemente, der Gemeindeammännervereinigung und des Gemeindeschreiberverbandes.
Hauptproblem ungelöst
Das heikelste Problem bleibt jedoch weiterhin bestehen. Das zuständige Departement wird weiterhin in den Gemeinden mit Gebäudebesitzern um Unterkünfte verhandeln und die Gemeinderäte erst vor Abschluss des Mietvertrags informieren. Dieses Vorgehen stiess in den Gemeinden bisher regelmässig auf Unverständnis.
Das Vorgehen des Kantons ist jedoch sogar aus Sicht von Renate Gautschy, der Präsidentin der Gemeindeammännervereinigung, legitim. «Wenn sich nicht genügend Gemeinde freiwillig melden, dann muss der Kanton so vorgehen», erklärt Gautschy. Auch Balz Bruder vom Departement für Gesundheit und Soziales sieht keine andere Möglichkeit.
Unterkünfte weiterhin gesucht
Die Gemeindevertreter hätten laut DGS darauf gepocht, dass im Leitfaden mit einem Muster-Dokument ein partnerschaftlicher Ablauf aufgezeigt werde. Zuständigkeiten und Kommunikation bei der Rekrutierung einer Asylunterkunft für 20 Personen und mehr werden deshalb gleichzeitig modellhaft und konkret abgebildet.
Der Kanton Aargau bekommt im laufenden Jahr mehr als 1500 Asylsuchende zugewiesen. Die Notwendigkeit, zusätzliche Asylunterkünfte zu schaffen, bleibe damit unverändert hoch, schreibt das Departement in seiner Mitteilung.