Säumige Prämienzahler sollen mit einem Leistungsaufschub belegt werden, wie es im Entwurf zur Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung heisst. Einzig Notfallbehandlungen sollen bezahlt werden.
Die schwarze Liste soll die Zahlungsmoral verbessern. Auch will die Regierung die Zahl der Verlustscheine aus unbezahlten Krankenkassenforderungen verringern, an denen isch ein Patient sich beteiligen muss.
2012 wurden im Aargau 29'720 Betreibungsbegehren wegen Krankenkassenausständen eingeleitet. Rund 7 Millionen Franken wurden als Verlust ausgewiesen.
Sozialhilfe- und Ergänzungsleistungsbezüger sowie Minderjährige sind gemäss Vorschlag der Regierung von der Liste ausgeschlossen. Die schwarze Liste soll nicht öffentlich sein. Einblick haben sollen einzig die Krankenkassen, die Gemeinden und der Kanton.