Aargauer Kindergärtnerinnen und Primarschul-Lehrerinnen verdienen zu wenig. Dieser Meinung waren mehrere Lehrpersonen im Aargau und auch der Aargauische Lehrerinnen- und Lehrerverband schloss sich dem an. Nun gibt das Aargauer Verwaltungsgericht den Primarlehrerinnen nicht Recht. Die Kindergärtnerinnen erhalten jedoch teilweise Recht.
Keine Diskriminierung zwischen Mann und Frau
Nicht gerechtfertigt ist der Vorwurf der Ungleichberechtigung von Mann und Frau bei Primarlehrerinnen, schreibt das Verwaltungsgericht in einer Medienmitteilung. Es kam zum Schluss: Der Beruf der Lehrperson auf Stufe Primarschule sei nicht frauentypisch, daher gebe es keine Verletzung der Lohngleichheit.
Lohneinstufung des Kantons ist «mangelhaft»
Anders entschied das Gericht zu den Grundlagen der Lohneinstufung bei den Aargauer Kindergärtnerinnen. Auch dieser Punkt war von den Lehrerinnen gerügt worden, besonders im Vergleich mit anderen Kantonen.
Hier müsse die «Lohneinstufung der Lehrpersonen Kindergarten grundlegend überarbeitet werden». Zudem muss nachgewiesen werden, dass keine Diskriminierung vorliegt, heisst es in der Medienmitteilung des Verwaltungsgerichts. Die Grundlagen der Lohneinstufung seien «mangelhaft», heisst es weiter.
Das Verwaltungsgericht geht aber nicht auf die einzelnen Lohnbeschwerden der Kindergärtnerinnen ein. Diese hatten konkrete Forderungen gestellt.
Oberrichter Urs Michel sagt auf Anfrage: «Zuerst muss der Kanton die Lohneinstufung überarbeiten, erst dann kann über konkrete Lohnforderungen entschieden werden.»
Zuerst muss der Kanton die Lohneinstufung überarbeiten, erst dann kann über konkrete Lohnforderungen entschieden werden.
Niklaus Stöckli, Präsident des Aargauer Lehrerverbands, ist teilweise zufrieden mit dem Urteil. Das erklärt er auf Anfrage des Regionaljournals Aargau Solothurn. Er ist aber überzeugt, dass der Kanton Aargau nicht nur über die Bücher muss, sondern den Kindergärtnerinnen auch mehr Lohn zahlen muss.