Der jahrelange Rechtsstreit zwischen der Migros und der Solothurner Uhrenproduzentin Mondaine um die Marke M-Watch ist beendet. Die beiden Unternehmen haben sich aussergerichtlich geeinigt und verzichten ausdrücklich auf weitere Klagen.
Eine Marke, aber zwei Designs
Migros und Mondaine bestätigten am Mittwoch entsprechende Medienberichte gegenüber der Nachrichtenagentur sda. Demnach dürfen beide Firmen die Marke M-Watch in einem je eigenem Design weiterverwenden. Details zum Design will die Migros nach Ostern bekanntgeben, wie es auf Anfrage hiess.
Früher hatten Mondaine und Migros gemeinsam gearbeitet. Der Streit um die Markenrechte an M-Watch war im Jahr 2010 entbrannt. Damals hatten der Grossverteiler und die Uhrenproduzentin ihre Zusammenarbeit beendet.
Laut Mondaine machte die Migros die Markenrechte für sich geltend, obwohl die Solothurner Firma die Marke im Eidgenössischen Markenregister eingetragen hatte. Die Migros wiederum argumentierte, dass eine grosse Mehrheit der Bevölkerung das «M» mit der Migros verbinden würde.
Jahrelanger Rechtsstreit
Im Februar 2013 hatte das Handelsgericht Zürich Mondaine Recht gegeben und der Migros verboten in der Schweiz die Bezeichnung M-Watch gewerblich zu nutzen. Daraufhin hatte der orange Riese den Fall ans Bundesgericht weitergezogen. Durch die aussergerichtliche Einigung wird ein Urteil der obersten Bundesrichter nun aber hinfällig.