Der in die Vernehmlassung geschickte Entwurf sieht vor, die Motion neu zu einem umfassenden Handlungsinstrument auszubauen. Künftig soll es möglich sein, mit einer Motion auch auf den Kompetenzbereich der Exekutive einzuwirken. Auf der anderen Seite wird vorgeschlagen, dass auf das bisherge Instrument des parlamentarischen Auftrags verzichtet wird.
Mit der vorgeschlagenen Lösung könnten bisherige Unklarheiten über den Anwendungsbereich und die Einflussmöglichkeiten von Motion und Auftrag ausgeräumt werden, begründet die Regierung laut einer Mitteilung ihre Absicht.
Auch mehr Einfluss bei Konkordaten
Ebenfalls Teil der Revision ist der vom Grossen Rat gewünschte Ausbau der parlamentarischen Einflussnahme bei Konkordaten, also bei der interkantonalen Zusammenarbeit. Zudem soll der Grosse Rat bei Gesetzen künftig eine dritte Beratung beschliessen können, wenn bei der redaktionellen Prüfung einer Vorlage Widersprüche, Unklarheiten oder offensichtliche Lücken festgestellt werden.
Die Einführung eines Verordnungsvetos zugunsten des Parlaments wird abgelehnt, weil damit nach Ansicht der Regierung in die verfassungsmässige Zuständigkeitsordnung eingegriffen würde. Falls der Grosse Rat auf einem Verordnungsveto beharre, werde eine entsprechende Lösung aufgezeigt.
Die Revision des Gesetzes über die Organisation des Grossen Rats und über den Verkehr zwischen dem Grossen Rat, dem Regierungsrat und der Justizleitung geschieht auf Grund von verschiedenen parlamentarischen Vorstössen. Die Regierung stützt sich in ihrem Entwurf auf zwei Rechtsgutachten.
Nun haben Parteien und Verbände bis Ende März die Möglichkeit, ihre Meinung zum revidierten Gesetz zu äussern.