Der Gemeinderat habe den Fall mit einem Rechtsanwalt besprochen, wie es in einer Mitteilung vom Montag heisst. Dabei habe sich gezeigt, dass eine weitere Beschwerde gegen den kantonalen Entscheid kaum Erfolgschancen hätte.
Das kantonale Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) hatte Anfang September die Beschwerde der Gemeinde abgewiesen. Die Gemeinde hatte gefordert, dass für die Asylunterkunft im ehemaligen Gasthof Sternen ein Umnutzungsgesuch einzureichen sei. Der Kanton hatte diese Forderung aber abgelehnt.
Menziken fordert weitere Gespräche
Der Gemeinderat von Menziken akzeptiert nun also die Asylunterkunft – wenn auch zähneknirschend. Mit der Einquartierung erster Asylbewerber habe der Kanton bereits Tatsachen geschaffen, schreibt die Gemeinde, diese würden wohl auch durch ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht nicht mehr rückgängig gemacht.
Der Gemeinderat bittet aber das BVU um eine Aussprache. Man wolle klären, ob die bisherige Praxis bei solchen Umnutzungen angepasst werden müsste und generell für alle Gesuchsteller liberalisiert werden sollte.