Seit 1975 lieferte die Solothurner Uhrenfirma Mondaine der Migros Uhren, welche diese dann ab 1983 unter dem Namen «M-Watch» verkaufte. Nachdem sich Mondaine und Migros aber 2010 zerstritten hatten, reklamierten beide Firmen die Marke «M-Watch» für sich.
In einer ersten Runde gewinnt Mondaine
Im Februar dieses Jahres entschied das Zürcher Handelsgericht den langjährigen Streit zugunsten der Biberister Uhrenfirma. Der Migros wurde daraufhin verboten, die Marke «M-Watch» weiter im eigenen Sortiment zu verwenden.
Vor dem Bundesgericht konnte die Migros nun allerdings einen Erfolg verbuchen. Die obersten Bundesrichter in Lausanne hoben nämlich das Urteil des Zürcher Handelsgerichts auf und erklärten eine von Mondaine eingetragene «M-Watch»-Marke für nichtig. Das berichtet «NZZ online» am Mittwoch.
Fall geht zurück ans Zürcher Handelsgericht
Das Bundesgericht wies den Fall ans Zürcher Handelsgericht zurück. Die Zürcher Richter müssen nun prüfen, ob die Bezeichnung «M-Watch» tatsächlich von der Migros entwickelt worden ist, wie diese behauptet. Das Bundesgericht wirft dem Zürcher Gericht vor, genau diese Behauptung nicht geprüft zu haben. Sollte die Migros recht bekommen, würde Mondaine das Recht an der Marke «M-Watch» verlieren.
Im Alltag ändert sich vorerst nichts
Die Mirgros ist zuversichtlich, dass sie den Nachweis der Eigenentwicklung erbringen kann. Ein Sprecher sagte gegenüber Radio SRF, dass man die entsprechenden Unterlagen bereits beim Handelsgericht eingereicht habe. Bei Mondaine will man jedoch auch nicht klein beigeben. Man habe die «M-Watch» entwickelt, sagte Ronnie Bernheim, Geschäftsführer der Mondaine.
Bis ein endgültiges Urteil vorliegt, dürfte es noch Monate oder sogar Jahre dauern. Der Entscheid des Handelsgerichts kann auch wieder ans Bundesgericht weitergezogen werden. Für die Firmen ändert sich bis dahin jedoch nicht allzu viel. Sowohl Mondaine als auch die Migros können weiterhin «M-Watch» verkaufen.