Die Finanzkontrolle hat den Zeitraum von 2013 bis 2015 untersucht. Dabei zeigte sich laut Medienmitteilung vom Mittwoch, dass mehrmals gegen die Regeln der Auftragsvergabe verstossen wurde.
Dies sei passiert, da die Betroffenen ihre eigenen Kompetenzen oder die genauen Regeln nicht genügend kannten, so der Bericht der Finanzkontrolle. Auch hätten die Kontrollen nicht funktioniert.
Deshalb fordert die Finanzkontrolle einige Verbesserungen. So soll etwa der Prozess für Beschaffungen schriftlich geregelt werden. Generell sollen Einkäufe schriftlich festgehalten werden. Teilweise seien auch grössere Bestellungen lediglich mündlich erteilt worden.
Nicht bereichert
Trotz dieser Fehler hält die Finanzkontrolle auch fest, dass sich niemand persönlich bereichert habe und es habe auch keine unwirtschaftlichen Einkäufe gegeben. Ein strafrechtlich relevantes Verhalten liegt demnach nicht vor.
Die Turbulenzen um den Möbel-Einkauf hatten bereits personelle Konsequenzen. Die verantwortliche Leiterin des Aargauer Sozialdiensts hat gekündigt. Sie habe das Vertrauen der Departementsleitung nicht mehr gespürt, gab sie als Grund an.
Der Mitarbeiter, welcher den umstrittenen Möbelkauf getätigt hatte, hat bereits früher gekündet. Bis er die Kantonsverwaltung verlässt, arbeitet er in einem anderen Bereich.