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Mauer mit der Aufschrift Bezirksgericht Baden
Legende: Der Gerichtsprozess in Baden dauerte den ganzen Dienstag. SRF

Aargau Solothurn Mörder von Fislisbach zu 14 Jahren Haft verurteilt

Vor dem Bezirksgericht Baden AG hat sich am heutigen Dienstag ein 37-jähriger Mann zu verantworten, der im September 2014 in Fislisbach seine Ex-Freundin erstochen hatte. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren wegen Mordes. Die Verteidigung plädierte auf Totschlag.

Die Fakten:

  • Das Bezirksgericht Baden verurteilte den Mann wegen Mordes zu 14 Jahren Haft.
  • Die Tat war geplant, argumentierte die Staatsanwaltschaft und forderte eine Strafe wegen Mordes. Der Mann reiste am Tag zuvor aus dem Ausland ein. Der Mann selbst kann sich gemäss eigener Aussage nicht an die Tat erinnern. Die Verteidigung plädiert auf Totschlag und spricht von einem Ausnahmezustand.
  • Tat geschah am Vormittag des 25. September 2014 im Dorfzentrum von Fislisbach.
  • Laut Anklage hatte der Albaner dort mit seiner 26-jährigen Ex-Freundin, einer Landsfrau, ein Treffen abgemacht.
  • Die beiden lebten seit einiger Zeit getrennt, was der Mann nicht akzeptieren konnte.
  • Der Mann wollte die Frau laut Anklage in einem Café überzeugen, zu ihm zurückzukehren. Sie lehnte ab.
  • Daraufhin schlug er sie ins Gesicht und stach mit einem Pizzamesser zu.
  • Sie verstarb auf der Unfallstelle.
  • Er flüchtete in eine Tiefgarage und fügte sich Verletzungen zu, als die Polizei ihn ansprach.

Mehr Details zum Fall:

In einem Café führten die beiden an jenem Septembertag ein Gespräch, das aber - so die Staatsanwaltschaft - nicht dazu führte, dass die Frau zum Mann zurückkehren wollte. Daraufhin habe der Beschuldigte der Frau «mindestens einen Faustschlag ins Gesicht» versetzt und anschliessend mit einem Messer mehrmals auf sie eingestochen.

Das Opfer erlag noch am Tatort den schweren Verletzungen. Der mutmassliche Täter wurde keine Stunde später in der Sammelgarage eines nahen Einkaufszentrums von einer Polizeipatrouille entdeckt und angesprochen. Daraufhin fügte er sich selbst mit einem Messer schwere Verletzungen zu.

Nach seiner Festnahme kam er zuerst ins Spital. Seit über einem Jahr sitzt er im vorzeitigen Strafvollzug. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass der Beschuldigte die Tat geplant hatte. Einen Tag zuvor war er in die Schweiz eingereist.

«Spätestens an diesem Tag» habe er den Plan gefasst, die Ex-Freundin am folgenden Tag zu treffen. Er wollte sie als Lebenspartnerin zurückgewinnen. Falls er damit keinen Erfolg haben sollte, wollte er die Frau - laut Anklage - mit einem zuvor gekauften Messer töten und sich anschliessend selbst das Leben nehmen.

50 Mal zugestochen

Ende September, der Mann war zwischenzeitlich wieder in Albanien, kam er nach Baden. Er mietete sich in einem Hotel ein, kaufte ein Pizzamesser, ein Fleischmesser und ein Japanmesser und schrieb - wie er dies häufig tat - seine Gedanken und Gefühle nieder. Darin fanden die Ermittler später Andeutungen auf das spätere Delikt.

Beim Gespräch im Café mit der Ex-Freundin rastete der Mann irgendwann aus. Er stach mit dem Pizzamesser 50 Mal zu. Passanten versuchten vergeblich, ihn abzuhalten, auch sie bedrohte er mit dem Messer. Die Psychiatrische Gutachterin attestiert dem Beschuldigten eine leicht verminderte Schuldfähigkeit. Sie empfiehlt eine Therapie im Strafvollzug, wie sie vor Gericht aussagte.

Beschuldiger kann sich nicht erinnern

Der Beschuldigte im Mordprozess vor dem Bezirksgericht Baden macht für die Tat eine Erinnerungslücke geltend. Von einem Plan will er nichts wissen.

In der Befragung vor Gericht verneinte der Beschuldigte am Dienstag, dass er die Tat geplant habe. Er habe die Frau geliebt und ihr nichts antun wollen. Weshalb er am Vortag drei Messer gekauft und ein vierseitiges Schreiben mit Andeutungen einer Tötung und eines Suizids verfasst hatte, konnte er nicht erklären.

In der Beziehung, die mit Unterbrüchen seit 2009 bestand, gab es offenbar ein stetes Auf und Ab. Das Paar, beide Albaner, wohnte in Italien, wo auch die geschiedene Frau des Beschuldigten und die beiden gemeinsamen Söhne lebten und noch immer leben.

Im Ausnahmezustand gehandelt, sagt Verteidigung

Die Verteidigerin betonte wiederholt, die Familie der Frau habe die Beziehung abgelehnt und torpediert. Die Tat sei nicht geplant gewesen, von besonderer Skrupellosigkeit könne keine Rede sein. Ihr Mandant sei in die Schweiz gereist um «seine grosse Liebe zu sehen», ohne die er nicht mehr leben konnte.

Erst im Laufe des Gesprächs sei er in einen emotionalen Ausnahmezustand geraten. Als sie auf seinen Verdacht hin, sie habe eine Affäre, «provokativ gelacht» habe, sei er ausgerastet. Es handle sich klar um Totschlag, wofür das Strafgesetzbuch eine Mindeststrafe von einem Jahr vorsieht. Maximal fünf Jahre seien angemessen, sagte die Verteidigerin.

Gefängnis und Genugtuung

Das Bezirksgericht Baden ist nun jedoch der Staatsanwaltschaft gefolgt. Sie hat den 37-jährigen Mann zu einer Haftstrafe von 14 Jahren verurteilt. Gemäss dem Urteil muss der Mann während des Strafvollzugs eine Psychotherapie absolvieren. Zudem muss er einem Bruder der Getöteten eine Genugtuung von 3000 Franken und auch die Gerichtskosten bezahlen.

Der Beschuldigte blieb während der Urteilseröffnung äusserlich ohne Regung, immer mit Blick auf den Bruder der Getöteten und deren früheren kosovarischen Arbeitgeber, welche die Verhandlung als Zuschauer verfolgten. Dem Kosovaren unterstellt er ein Verhältnis mit der Frau. Zum Schluss rief er ihm nach: «Schau mir in die Augen - in 14 Jahren sehen wir uns wieder!»

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