Die Mutter des mutmasslichen Täters habe die Ärzte in Königsfelden vor ihrem Sohn gewarnt, schreibt am Montag der «Blick». Sie habe verhindern wollen, dass ihr Kind aus der Klinik entlassen werde. Zu den konkreten Vorwürfen nimmt die Psychiatrische Klinik Königsfelden keine Stellung. Warnungen von Familienangehörigen seien aber grundsätzlich sehr ernst zu nehmen, sagt Josef Sachs, Chefarzt Forensik in Königsfelden, gegenüber dem Regionaljournal Aargau Solothurn von Radio SRF.
Einen Menschen gegen seinen Willen wegzusperren sei aber nicht einfach. Man müsse die Rechte des Patienten berücksichtigen und den Fall individuell prüfen. Ein fürsorgerischer Freiheitsentzug sei dann möglich, wenn jemand an einer psychischen Störung oder geistiger Behinderung leide und sich oder Dritte gefährden könnte.
Ärztliche Einweisungen sind nur befristet möglich
Ob der mutmassliche Täter im Tötungsdelikt von Aarau freiwillig oder im Rahmen eines fürsorgerischen Freiheitsentzugs in Königsfelden war, ist noch unklar. Wie Josef Sachs von der Psychiatrischen Klinik Königsfelden weiter sagt, werde die Massnahme in der Regel von einem Arzt angeordnet. Seltener würden die Patienten von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde überwiesen.
Laut Sachs können Ärzte Patienten für maximal sechs Wochen gegen ihren Willen stationär unterbringen. Danach müsse die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde den Fall prüfen und entscheiden, ob der fürsorgerische Freiheitsentzug verlängert werde.
Medikamenteinnahme kann nicht erzwungen werden
Die Mutter des 27-jährigen Verdächtigen kritisiert weiter, dass keine kontrollierte Medikamentenabgabe angeordnet worden sei. Ihr Sohn habe jeweils sein «böses Gesicht» gezeigt, wenn er seine Tabletten nicht eingenommen habe. Gemäss Josef Sachs sei eine kontrollierte Medikamentenabgabe gesetzlich zwar möglich, es bestehe aber eine Gesetzeslücke.
Es sei nicht möglich, das Gesetz gegen den Willen des Patienten durchzusetzen. Wenn sich der Patient weigere, seine Medikamente zu nehmen, könne ein Arzt ihn nicht dazu zwingen. Eine kontrollierte Medikamentenabgabe könne aber ein psychologisches Druckmittel sein und deshalb dennoch eine sinnvolle Massnahme.
Mutmasslicher Täter befindet sich in Untersuchungshaft
Derweil hat das Zwangsmassnahmengericht eine dreimonatige Untersuchungshaft angeordnet. Laut der Staatsanwaltschaft besteht Flucht- und Verdunklungsgefahr. Wie Mediensprecherin Elisabeth Strebel dem Regionaljournal sagt, bestehe die Gefahr, dass sich der Mann ins Ausland absetze, Beweismittel verschwinden lasse oder Zeugen unter Druck setze.
Der 27-jährige Mann wird verdächtigt, seine 81-jährige Grossmutter in ihrem Haus im Aarauer Zelgliquartier mit einem spitzen Gegenstand getötet zu haben.