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Aargau Solothurn «Mordfall Boi»: Mörder wieder in der Schweiz

Der 22-jährige Mörder, der aus der Psychiatrischen Klinik in Windisch geflohen und in Deutschland festgenommen worden war, ist an die Schweiz ausgeliefert worden. Der Mann wird in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Lenzburg untergebracht.

JVA Lenzburg
Legende: Der 22-jähriger Mörder des Mädchen Boi soll in der Justizvollzugsanstalt Lenzburg untergebracht werden. SRF

Der geflohene Mörder wurde am Dienstag an die Schweiz ausgeliefert, wie die Aargauer Staatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte. Die zuständigen deutschen Justizbehörden hatten dem vom Bundesamt für Justiz gestellten Auslieferungsgesuch zugestimmt. Der Mann kommt vorerst für einen Monat in Untersuchungshaft.

Das Familiengericht Baden entschied am 1. Juli, dass er im Rahmen der fürsorgerischen Unterbringung in die JVA Lenzburg verlegt wird. Die JVA Lenzburg ist gemäss Staatsanwaltschaft geeignet, sowohl die öffentliche Sicherheit zu gewähren als auch für die psychiatrische Behandlung und Betreuung zu sorgen.

Die ausserkantonalen psychiatrischen Einrichtungen, die nach der Flucht des Schweizers dafür ebenfalls in Frage gekommen wären, lehnten die Aufnahme des Mannes ab.

Entscheid noch nicht rechtskräftig

Die im Strafverfahren wegen Sachbeschädigung angeordnete Untersuchungshaft geht der fürsorgerischen Unterbringung jedoch vor. Der Entscheid des Familiengerichts Baden kann beim Obergericht des Kantons Aargau angefochten werden und ist damit noch nicht endgültig.

Der Mann war am 28. Mai aus der geschlossenen Abteilung der Psychiatrischen Klinik Königsfelden entwichen. Nach knapp einer Woche in der Kleinstadt Asperg bei Stuttgart festgenommen worden.

Mord 2009 im Tessin

Der Aargauer hatte 2009 als Minderjähriger in Sessa im Tessin die 17-jährige Boi mit einem Holzscheit erschlagen. Das Jugendgericht Baden verurteilte ihn 2013 wegen Mordes zur Höchststrafe im Jugendrecht.

Er wurde zu einem Freiheitsentzug von vier Jahren und zu einer geschlossenen Unterbringung verurteilt. Er kassierte die im Jugendstrafrecht vorgesehene Höchststrafe.

Weil die jugendstrafrechtlichen Massnahmen jedoch bis zum Erreichen des 22. Altersjahres befristet sind, wurde der Mann im Frühling 2015 auf Antrag der Jugendanwaltschaft fürsorgerisch untergebracht. Dagegen wehrte sich der Mörder auf dem Rechtsweg.

Es folgte ein Hin und Her. Im Februar wies das Aargauer Verwaltungsgericht die Beschwerde des Mannes gegen die fürsorgerische Unterbringung ab.

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