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Aargau Solothurn Mordfall Gränichen: Staatsanwältin fordert hohe Strafen

Verurteilung wegen Mordes für den Haupttäter und das Gleiche für den Nebenangeklagten – dies die Anträge der Staatsanwälting. Für sie ist klar, wer geschossen hat und wer den Haupttäter zum Mord angestiftet hat. Doch vieles in diesem Fall ist noch unklar.

Im Prozess zum Werkstattmord von Gränichen AG hat die Staatsanwältin am Mittwoch für die beiden Angeklagten hohe Strafen gefordert. Für die Staatsanwältin steht fest, dass ein Schweizer und ein Bosnier einen 31-jährigen Schweizer aus dem Weg räumen wollten.

Justizia.
Legende: Die Richter des Bezirksgerichtes Aarau haben drei Tage Zeit, um den Mordfall von Gränichen zu beurteilen (Symbolbild). Colourbox

Gemäss Staatsanwältin soll der 43-jährige Bosnier im Oktober 2012 die zwei tödlichen Schüsse in der Werkstatt auf das 31-jährige Opfer abgegeben haben. Der angeklagte 51-jährige Schweizer habe ihn dazu angestiftet. Das Opfer sei regelrecht hingerichtet worden.

Der Bosnier soll wegen Mordes verurteilt werden, forderte die Staatsanwältin vor dem Bezirksgericht Aarau. Das Gericht soll das Strafmass nach einem weiteren psychiatrischen Gutachten festlegen. Zur Diskussion stehen zudem eine Massnahme oder die Verwahrung.

Für den Schweizer stellte die Staatsanwältin drei verschiedene Anträge. Der Angeklagte soll entweder wegen Mordes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe oder wegen vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt werden. Der dritte Antrag lautet: eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren wegen fahrlässiger Tötung.

Die beiden Männer hätten ein Motiv gehabt, den 31-jährigen Thaiboxer aus dem Weg zu räumen. Es bestünden keine Zweifel, auch wenn einzelne Puzzleteile fehlten.

Angeklagter lebt mit Ehefrau des Opfers zusammen

Die Hintergründe der Tat sind verworren. Es geht um Abhängigkeiten, Geldprobleme, Gewalt, Angst und Liebe. So lebt der angeklagte Schweizer, ein Mechaniker, mittlerweile mit der Ehefrau des Opfers zusammen. Er hatte schon vor der Tat sexuelle Kontakte mit der zweifachen Mutter.

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Für die Staatsanwältin steht daher fest, dass der Schweizer dem Bosnier, einem Taxifahrer, den Auftrag gab, den 31-Jährigen zu bedrohen und mit Gewalt Nachdruck zu verleihen. Er habe beim gewaltbereiten Bosnier eine «Abreibung» bestellt. Es habe sich um Selbstjustiz gehandelt.

Der Schweizer sagte bei der Befragung des Bezirksgerichtes, er habe von den Geldproblemen des Opfers und des Bosniers gewusst. Er habe sich vom Opfer bedroht gefühlt. Er verwaltete dessen Lohn.

Tödliche Schüsse bei geplanter Aussprache

Am Sonntag, dem Tag der Tat, fand eine Aussprache mit dem Opfer in der Werkstatt in Gränichen statt. Der Angeklagte, der sich auf freiem Fuss befindet, bestellte auch den Bosnier ans Treffen.

Er sprach zunächst mit dem Thaiboxer, der später plötzlich angeschossen vor ihm stand. Er versuchte dem Angeschossenen zu helfen. Er liess ihn kurz allein. Letztlich rief er die Polizei und die Feuerwehr. Der Angeklagte bestätigte vor Gericht diese bei einer früheren Einvernahme gemachten Aussagen.

Er sagte weiter, er habe vor dem Gebäude in der Dunkelheit den Bosnier gesehen. Er beschuldigte damit diesen, die tödlichen Schüsse abgefeuert zu haben. Der Bosnier sei ausgerastet. Er habe kein schlechtes Gewissen, sagte der Schweizer.

Bosnier beschaffte eine Waffe

Der Bosnier stellte mit seinen Aussagen vor dem Gericht in Abrede, die beiden tödlichen Schüsse auf das Opfer abgefeuert zu haben. Er gab zu Protokoll, er habe die Waffe nur beschafft. Bei seinem Eintreffen am Tatabend in der Werkstatt habe er einen Mann am Boden liegend gesehen.

Es sei ein grosser Fehler gewesen, die Waffe für den Mitangeklagten beschafft zu haben. Er habe am Abend der Tat zwei Männer vor der Werkstatt gesehen. Einer dieser Männer habe wohl geschossen. Die Aussagen des Bosniers hinterliessen einen zwiespältigen Eindruck.

Tatwaffe wurde nicht gefunden

Der Mann sitzt in Haft. Die Tatwaffe ist verschwunden. Der Angeklagte war nach der Tatnacht zunächst untergetaucht. Eine Gerichtspsychiaterin attestierte dem Bosnier in einem Gutachten eine Persönlichkeitsstörung. Dieser habe beim Erzählen eine blumige Fantasie. Er sei nicht in der Lage, ein angemessenes Schuldbewusstsein zu empfinden.

Das Bezirksgericht Aarau verhandelt den Werkstattmord aus Sicherheitsgründen in den Räumlichkeiten der Mobilen Einsatzpolizei in Schafisheim. Die Verteidiger haben ihre Anträge noch nicht gestellt. Das Bezirksgericht wird das Urteil im Laufe dieser Woche eröffnen.

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