Bekämpft von linker Ratsseite wurde vor allem die Regelung, wonach Kindergartenlehrpersonen, die bis 2018 nicht Mundart sprechen, gekündigt wird. Ein Antrag der SP, diesen Paragrafen ersatzlos aus dem Gesetz zu kippen, wurde mit 89 zu 34 Stimmen abgelehnt.
Es sei heute nicht mehr der Zeitpunkt über die Initiative als solches zu diskutieren, sagte Bildungsdirektor Alex Hürzeler (SVP). Die Regierung habe eine pragmatische Lösungen vorgeschlagen. Künftig gelte in Kindergärten Mundart als Unterrichtssprache, an der übrigen Volksschule Hochdeutsch. Ausnahmen seien jederzeit möglich.
Der Aargauer Grosse Rat stimmte den Änderungen im Schulgesetz in erster Lesung mit 120 gegen 0 Stimmen zu.
Hochdeutsch an Primar und Oberstufe
Der Regierungsrat hatte den Volksentscheid zur Mundart im Kindergarten zum Anlass genommen, auch die Unterrichtssprache in der Primarschule und an der Oberstufe gesetzlich zu regeln. Auf diesen Stufen soll grundsätzlich in Standardsprache unterrichtet werden.
Die Regierung schlug gleichzeitig vor, dass auch Sequenzen in Mundart möglich sind. Ziel soll sein, dass die Schülerinnen und Schüler die beiden Sprachformen vergleichen und in beiden Sprachformen kommunizieren lernen. Diese Regelungen waren im Rat unbestritten.