Ein 14-jähriger Oensinger muss das Land verlassen. Die Mutter des Buben ist Brasilianerin, sie wohnt in Oensingen und ist mit einem Schweizer verheiratet. Der 14-Jährige ist ihr Kind aus erster Ehe. Bis 2012 hatte der Knabe beim Vater in Brasilien gelebt, dieser hatte das Sorgerecht. Als der Vater den Jungen quasi vor die Türe stellte, holte ihn die Mutter in die Schweiz.
Das Problem: Das Gesuch um Familiennachzug hat die Mutter kurz nach dem 13. Geburtstag des Kindes eingereicht – drei Monate zu spät. Deshalb muss der 14-Jährige nun das Land verlassen, hat nach dem Solothurner Migrationsamt auch das Bundesgericht entschieden.
Sogar SVP-Politiker setzen sich für den Buben ein
Solothurner Politiker von links bis rechts können das Urteil nicht verstehen. «Das ist ein anständiger Bursche, kein Verbrecher. Ich sehe nicht ein, weshalb er nicht hier bleiben sollte», sagt SVP-Kantonsrat Johannes Brons dem Regionaljournal Aargau Solothurn. Und der «Blick» zitiert SP-Nationalrätin Bea Heim: «Man darf das Augenmass nicht verlieren und muss in diesem Einzelfall noch einmal über die Bücher».
Das verlangt auch FDP-Nationalrat Kurt Fluri. Es gehe nicht darum, jetzt Gesetze zu ändern, sondern diesen einzelnen Härtefall nochmals zu prüfen. Fluri spricht gegenüber dem Regionaljournal von Radio SRF von einem «krassen Fall», und in solchen Einzelfällen gebe es immer Ermessensspielraum.
Das Volk will eine harte Ausländer-Politik, aber…
Fluri zeigt gleichzeitig Verständnis für die schwierige Aufgabe der Migrations-Behörden. Solange es um hohe Ausländer-Zahlen gehe, verlange das Volk nach Härte. Sobald die Zahlen aber bei persönlichen Schicksalen ein Gesicht bekämen, wolle man Milde walten lassen. Das sei ein Dilemma.
Genau in diesem Dilemma steckt Peter Hayoz, Leiter der Abteilung Migration im Kanton Solothurn. Er setze lediglich das geltende Gesetz um, sagt Hayoz dem Regionaljournal, und verweist darauf, dass die Politiker das Gesetz vor wenigen Jahren bewusst verschärft hätten.
Opfer des neuen Ausländer-Gesetzes
Bis 2008 sei ein Fall wie derjenige des 14-jährigen Oensingers gar nicht möglich gewesen, bis dahin sei es Ausländern einfach möglich gewesen, Kinder bis 18 Jahre in die Schweiz zu holen: «Dann hat aber das Bundesparlament eine Verschärfung eingeleitet, dass Jugendliche ab 12 Jahren innerhalb eines Jahres nachgezogen werden müssen. Und jetzt haben wir halt diesen Fall, dass der Jugendliche in diesem Alter ist und die Frist abgelaufen ist».
Die Solothurner Behörden haben dem 14-Jährigen eine Frist bis Januar gesetzt, die Schweiz zu verlassen. Auch danach muss er allerdings nichts befürchten. Ausgeschafft werden kann er frühestens im Mai, nach seinem 15. Geburtstag. Die Familie hat solange die Möglichkeit, das Urteil vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen.