Die Polizei war am 20. Mai zum Nachtclub «Blue Lagoon» ausgerückt, weil sich ein Mann mit einer Schusswaffe im Club befinde und dort Personen bedrohe.
Mehrere Leute konnten während des Anrückens der Polizeikräfte ins Freie flüchten. Danach gab der Mann mehrere Schüsse ab, bevor er sich widerstandslos festnehmen liess.
Wie bereits die Vorinstanzen geht das Bundesgericht von einer Wiederholungsgefahr aus. In einem psychiatrischen Vorabgutachten heisst es gemäss Bundesgericht, dass ein «relevant erhöhtes Rückfallrisiko für weitere Drohungen und Gewaltdelikte bestehe». Insbesondere seien kurzfristige «Aggressionsdurchbrüche» unter Einfluss von Alkohol zu erwarten.
Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten führt gegen den 60-Jährigen eine Strafuntersuchung wegen Verdachts der qualifizierten Geiselnahme, Gefährdung des Lebens, Drohung, Nötigung, Sachbeschädigung und Widerhandlung gegen das Waffengesetz.