Die beiden Geschäftsführer des damaligen Reisebüros «Biber Travel» erhalten eine vergleichsweise milde Strafe. Die Solothurner Staatsanwaltschaft verurteilt sie per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe. Sie hätten rund ein Jahr lang keine Geschäftsbücher und keine Buchhaltung geführt.
Das Verfahren wegen Misswirtschaft und Betrugs hingegen wird eingestellt. Diese Verdachtsmomente hätten sich nicht erhärtet, erklärt Cony Zubler, Mediensprecherin der Staatsanwaltschaft, gegenüber Radio SRF.
Keine betrügerische Absicht
400 geschädigte Kunden, ein Schaden in der Höhe einer halben Million Franken und trotzdem nur bedingte Geldstrafen: Für Aussenstehende eine milde Bestrafung für die beiden Geschäftsführer.
Die Staatsanwaltschaft habe untersucht, inwiefern sich die beiden Schweizer in strafrechtlicher Hinsicht verantworten müssten, so die Mediensprecherin. Für eine Verurteilung wegen Handelns in betrügerischer Absicht seien die Hürden aber hoch.
Vom Schaden hat die Reiseversicherung laut Cony Zubler rund 360'000 Franken übernommen. Die Versicherung und weitere Kunden des Reisebüros können den Fall noch zivilrechtlich weiter ziehen.
Die Strafbefehle und Einstellungsverfügungen sind noch nicht rechtskräftig. Diese können von den beiden Geschäftsführern angefochten werden, auch die geprellten Biber-Travel-Kunden können den Fall vor Gericht ziehen.