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Erwachsener und Kind (Symbolbild Übergriff)
Legende: Sexuelle Übergriffe in Heimen: im Aargau hat man aus früheren Fällen gelernt und hat noch strengere Regeln. Keystone

Aargau Solothurn Nach Missbrauchsfällen: Aargauer Heime haben gehandelt

Rund 57 Aargauer Institutionen betreuen und pflegen Behinderte. Nach Bekanntwerden eines Missbrauchsfalls im Zofinger Heim Nische im Jahr 2010 wurde bekannt, dass ein Berner Sozialtherapeut über Jahrzehnte Kinder und Behinderte missbraucht hat. Seither hat man im Aargau die Prävention verbessert.

Im Aargau sind es rund 57 Institutionen, welche Behinderte pflegen und betreuen. Nachdem der Missbrauchsfall im Jahre 2010 aufgedeckt wurde, handelte der Kanton. Dieser hat die Aufsicht über die Heime und forderte diese auf, ihre Präventionskonzepte zu überarbeiten. «Wir haben die Konzepte überprüft, Korrekturen und Vorschläge angebracht. Die Konzepte sind angepasst», sagt Christine Hänggi, Leiterin der Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten beim Kanton Aargau.

Prävention durch Schulung

Prozessauftakt in Bern

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Gerichtszeichnung
Legende: Keystone

Am Montag hat vor dem Berner Regionalgericht der Prozess gegen einen 57-jährigen Sozialtherapeuten begonnen. Er hatte sich während nahezu 30 Jahren in Heimen an Behinderten vergangen.

In der Behinderten-Wohngruppe der Stiftung Nische in Zofingen wurde jener Betreuer entlarvt, der über Jahre Behinderte sexuell missbraucht hatte. Entdeckt habe man ihn auch dank der bestehenden Konzepte, ist Ruedi Schärer, Stiftungsratspräsident der Nische überzeugt. Unterdessen wurde die Arbeit in den Heimen dennoch professioneller. «Wir arbeiten aktiv mit Mitarbeitern und auch mit Patieten zu diesem Thema. Es geht um das Bewusstsein der Problematik und wie man im entsprechenden Fällen reagieren sollte», sagt Ruedi Schärer im Gespräch mit Radio SRF.

Ehrliche Referenzen und Arbeitszeugnisse nötig

Auch im Bewerbungsprozess habe sich einiges geändert, sagt der Stiftungsratspräsident der Nische in Zofingen. Früher hätten Referenzpersonen nicht auf jedes Detail hingewiesen, wenn ein Heim über einen Bewerber Auskunft haben wollte. «Inzwischen geben Referenzpersonen genauer Auskunft und auch Arbeitszeugnisse geben einen klareren Eindruck, mit wem es ein Heim bei einem neuen Bewerber zu tun hat», sagt Ruedi Schärer.

Mehr zum Prozess am Berner Regionalgericht

Dies habe auch mit der neuen Charta zur Prävention von sexueller Ausbeutung zu tun. Diese wurde von einer neu gegründeten Arbeitsgruppe ausgearbeitet und fördert den Austausch unter den Heimen.

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