Die Klage wurde beim Friedensrichteramt in Baden eingereicht. Die zehn Personen hätten auf ihre Arbeitssituation aufmerksam gemacht und gegen tiefe Löhne protestiert, hält die Gewerkschaft fest.
Verfassungsmässiges Streikrecht?
Damit hätten sie von ihrem verfassungsmässigen Streikrecht Gebrauch gemacht. Die fristlose Entlassung der teilweise langjährigen Mitarbeitenden sei ein Verstoss gegen dieses Streikrecht.
Im Juni war der Tankstellenshop in Baden-Dättwil während elf Tagen blockiert worden. Die Aktion wurde auf Druck des Bezirksgerichtes Baden beendet. Das Gericht hatte der Gewerkschaft und den Streikenden ein Ultimatum gesetzt. Es drohte mit einem Polizeieinsatz.