Lehrerinnen und Lehrer aus der ganzen Schweiz dürften am Donnerstag gespannt nach Bremgarten blicken. Dort verhandelt das Bezirksgericht einen tragischen Fall. Im Sommer 2012 ertrinkt ein 14-Jähriger auf einem Schulausflug in der Reuss. Die Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Geldstrafe von 240 Tagessätzen und eine Busse von 3000 Franken.
Sollte der Lehrer verurteilt werden, hätte dies sicherlich Folgen, so Niklaus Stöckli, Präsident des Aargauischen Lehrerinnen- und Lehrerverbandes ALV gegenüber Radio SRF. Die Lehrer müssten sich dann gründlich überlegen, überhaupt noch Ausflüge zu machen, und es bräuchte zum Thema klare Gesetze vom Kanton.
Gesetz ja oder nein?
Bereits jetzt fordert der ALV klare Regeln zum Thema Schwimmen in der Schule. Konkret solle der Kanton die Normen der Schweizerischen Lebensrettungs-Gesellschaft für verbindlich erklären. Davon will das kantonale Bildungsdepartement jedoch nichts wissen. Die Sprecherin Irene Richner betont gegenüber dem Regionaljournal Aargau Solothurn von Radio SRF, es gebe bereits gute Richtlinien des Kantons, und ebenfalls von der Lebensrettungsgesellschaft und vom Bund. Die Schulen sollen je nach Fall individuell aus den Richtlinien auswählen.
Richner betont: «Wir verstehen sehr gut, dass der Wunsch nach absoluter Sicherheit besteht, aber es ist ein Trugschluss zu glauben, dass durch ein Gesetz die Sicherheit grösser wird». Diesem Argument widerspricht Stöckli. Die Lehrer bräuchten die Sicherheit, dass sie sich korrekt verhalten. Mit klaren Vorgaben des Kantons wäre man auf der rechtlichen Seite sicher. «Selbstverständlich kann man das Risiko nicht auf null herunterfahren. Sonst dürfte man nirgendwo mehr hin mit den Kindern. Aber man kann es vernünftig eingrenzen».