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Gerichtshammer
Legende: Der Mordfall Brittnau kommt bald vor Gericht. Die Aargauer Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben. Keystone

Aargau Solothurn Nach zwei Jahren: Anklage erhoben im «Mordfall Brittnau»

Ein 29-jähriger Asylbewerber aus Marokko ist im Kanton Aargau wegen Mordes angeklagt worden. Er hatte laut Staatsanwaltschaft im April 2012 einen 63-jährigen Schweizer in Brittnau in dessen Wohnung brutal ermordet. Der Asylbewerber befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug und ist geständig.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, das Opfer in der Nacht vom 14. auf den 15. April 2012 überraschend attackiert zu haben, wie die Aargauer Staatsanwaltschaft mitteilt. Danach soll er das Opfer mit einem Leintuch an Händen und Füssen gefesselt haben. Der Asylbewerber schlug den Mann mit einem Holzscheit und würgte ihn. Der Angeklagte wollte Wertsachen stehlen.

Das Opfer starb laut Staatsanwaltschaft an den äusserst schweren Verletzungen. «Für Mord droht eine Strafe, die nicht unter zehn Jahren ist. Das Maximum ist lebenslänglich», erklärt Elisabeth Strebel, Mediensprecherin der Aargauer Staatsanwaltschaft, auf Anfrage von Radio SRF.

War es Notwehr oder nicht?

Der Beschuldigte, der sich seit Januar 2013 im vorzeitigen Strafvollzug befindet, ist grundsätzlich geständig. Er bringt gemäss Staatsanwaltschaft vor, in Notwehr gehandelt zu haben. Er ist wegen Mordes, Raubes und weiteren Delikten angeklagt. Der Strafantrag der Staatsanwaltschaft wird an der Hauptverhandlung vor Bezirksgericht Zofingen bekannt gegeben.

Vorbestrafter wohnte in Asylunterkunft

Der Marokkaner hatte bis zu seiner Verhaftung in der Asylunterkunft in Muri gewohnt. Im Verlaufe der Untersuchung wurden umfangreiche wissenschaftliche Gutachten zur Rekonstruktion der Tat in Auftrag gegeben. Mehrere gestellte Rechtshilfeersuchen und Befragungen im Ausland zogen das Verfahren in die Länge, wie die Staatsanwaltschaft festhält.

Der Mann ist vorbestraft. Er hatte 2012 einer Frau in Zofingen, der Nachbargemeinde von Brittnau, eine Handtasche entrissen. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm verurteilte den Asylbewerber per Strafbefehl rechtskräftig zu einer bedingten Geldstrafe und Busse. In diesem Verfahren hatte er seine Fingerabdrücke abgeben müssen. Diese führten dann bei den Ermittlungen zum Tötungsdelikt auf die Spur des Mannes.

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