Die Anklage wegen «Sexting» ist nur das eine. Der Beschuldigte soll zudem zwei Opfer zu sexuellen Handlungen gezwungen sowie Kinderpornographie übers Internet verbreitet haben. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm erhob deshalb Anklage wegen sexueller Nötigung, sexueller Handlungen mit Kindern sowie Pornographie, wie sie am Mittwoch mitteilte.
Dem 22-Jährigen droht bei einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren. Er habe die Minderjährigen mittels einer «perfiden Masche» geködert, schrieb die Staatsanwaltschaft. Er hatte sich gegenüber anderen Jugendlichen via Facebook und WhatsApp als junge und hübsche Frau ausgegeben, die auf der Suche nach spontanen sexuellen Abenteuern ist.
Opfer sind 14 und 15 Jahre alt
Mit dieser virtuellen Identität kontaktierte er männliche, minderjährige Jugendliche und verleitete diese dazu, Nacktfotos von sich herzustellen und ihm zuzuschicken. Anschliessend drohte er, diese Fotos weiterzuverbreiten, wenn sich die Jugendlichen nicht mit ihm sexuell einliessen.
Mit dieser Masche brachte der Angeklagte mindestens acht Jugendliche im Alter zwischen 14 und 15 Jahren dazu, ihm Nacktbilder zu schicken. An zwei Jugendlichen nahm er gegen deren Willen sexuelle Handlungen vor, wie die Staatsanwaltschaft schreibt.
Jugendlicher erstattet Anzeige
Aufgeflogen war der heute 22-Jährige im März 2013. Ein Jugendlicher erstattete damals Strafanzeige gegen ihn wegen sexueller Nötigung. Zeitgleich wurden Ermittler der Schweizerischen Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internet-Kriminalität (KOBIK) auf den Beschuldigten aufmerksam, nachdem dieser im Internet verbotene Kinderpornografie verbreitet hatte.
Bei einer Hausdurchsuchung sei daraufhin «umfangreiches kinderpornografisches Material» gefunden worden, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Der Angeklagte ist geständig. Er befindet sich derzeit in einer spezialisierten Einrichtung im vorzeitigen Massnahmenvollzug.