Heinz Bürki ist Gemeindeammann von Seon. Das Dorf hat knapp 5000 Einwohner und sollte somit zehn Asylbewerber aufnehmen. Sollte, denn bis anhin gibt es in Seon nicht genug Platz und es leben aktuell nur sechs Asylsuchende hier.
Seit kurzem kann die Gemeinde aber aufatmen. Weil eine gemeindeeigene Wohnung frei geworden ist, kann sie daran Asylsuchende unterbringen. «Die Erleichterung ist sehr gross, dass wir nun unsere Pflicht erfüllen können. Wir können nun eine Familie aus Syrien aufnehmen.»
78 von 213 Gemeinden erfüllen Pflicht nicht
Im ganzen Aargau nehmen im Moment 42 Gemeinden gar keine Asylsuchenden auf. Weitere 36 bieten zu wenige Unterkünfte Die zuständige Regierungsrätin Susanne Hochuli ist dennoch zuversichtlich, dass bis Anfangs 2016 alle Gemeinden ihre Pflicht erfüllen werden.
Eine der Gemeinden, die bisher nicht genug Plätze bietet, ist Brittnau. Es gab zwar schon Asylsuchende im Dorf, seit drei Jahren aber keine mehr. Wenn Brittnau weiterhin keine Asylbewerber aufnehmen würde, müsste die Gemeinde über 400‘000 Franken pro Jahr zahlen – die Vollkostenrechnung für zehn Asylsuchende.
Dies könne man sich aber nicht leisten, sagt Frau Gemeindeammann Astrid Haller. Deshalb will der Gemeinderat nun Container aufbauen, auch wenn darüber nicht alle erfreut seien: «Auf offene Tore sind wir schon nicht gerade gestossen.» Beim ersten Standort gab es Einwände wie ein Wertverlust der umliegenden Liegenschaften, oder dass der Schlittelhügel nicht mehr benutzt werden könne.
Solches deute jedoch auf den wahren Grund für die Ablehnung: Ängste. Diese wolle man aber ernst nehmen, sagt Astrid Haller: «Wir haben nun einen neuen Standort gesucht. Zudem bin ich überzeugt, dass sich die Bevölkerung von Brittnau an die Asylsuchenden gewöhnen wird, sobald sie mal hier sind.»
Keine Schonfrist
Noch knapp zwei Monate haben die Aargauer Gemeinden Zeit um eine Lösung zu finden. Trotzdem würde in der Anfangsphase der neuen Regelung nicht das ganze kantonale Asylsystem über den Haufen geworfen, präzisiert Bald Bruder, Sprecher des Aargauer Sozialdepartements. Man berücksichtige bei der Erfüllung der kommunalen Aufnahmepflicht zum Beispiel auch, ob es in einer Gemeinde eine Kantonsunterkunft hat.
Auch Regierungsrätin Hochuli sagt, dass der 1. Januar 2016 in dem Sinne kein Stichtag sei. Dennoch: «Es ist aber klar, es ist eine neue Regelung und diese muss irgendeinmal erfüllt sein».
(Schweiz aktuell 19:00 Uhr)