Wer im Kanton Solothurn beispielsweise als Landwirt Weideland hat und plötzlich daraus Bauland machen kann, der kann daraus Profit schlagen. Sein Land ist auf einen Schlag mehr wert. Wer jedoch zukünftig sein Land durch eine Einzonung wertvoller machen kann, soll diesen Proft nicht für sich alleine behalten.
Das verlangt der Kanton Solothurn in seinem neuen Planungsausgleichsgesetz. Was jedoch in der ersten Version dieses Gesetzes drin steht, passt den wenigsten. Das zeigen die Stellungnahmen in der soeben zu Ende gegangenen Vernehmlassung.
Fonds hat am meisten Unterstützung
FDP und CVP möchten, dass der Gewinn nicht an die Gemeinden geht, sondern an einen kantonalen Fonds. Die SP liebäugelt ebenfalls mit dieser Idee. Die FDP befürchtet sonst eine «verkappte Steuer», heisst es in ihrer Stellungnahme. Die CVP kann dem Vorschlag generell nicht viel Gutes abgewinnen und wünscht sich eher einen Ausgleich der Gewinne innerhalb der Gemeinden.
Die Grünen und die Gemeinde Bellach fordern beispielsweise, dass der Landeigentümer im erwähnten Beispiel nicht nur die vom Kanton geforderten 20 Prozent des Gewinns abgibt. Darüber hinaus sollen weitere 20 Prozent an den Kanton gehen, so die Forderung.
SP will noch mehr Gewinn abschöpfen
Die SP des Kantons Solothurn geht gar noch einen Schritt weiter mit ihrem Vorschlag. In ihrer Vernehmlassungsantwort steht: «Grundsätzlich müsste die Frage im Ansatz lauten, weshalb nicht 100 Prozent des Mehrwerts abgeschöpft wird.»
Der Verband Solothurner Einwohnergemeinden will in seiner Stellungnahme den Kanton noch mehr in die Pflicht nehmen, auch er sollen in bestimmten Fällen Beiträge an betroffene Gemeinden zahlen.
Das sind nur einige der Vorschläge, die beim Rechtsdienst des Bau- und Justizdepartement eingegangen sind. Auf Anfrage hiess es, dass bis am Donnerstagnachmittag 35 Stellungnahmen eingegangen sind. Weitere können noch folgen.
Hat das Volk das letzte Wort?
Der Regierungsrat wird diese nun sichten. Der Kantonsrat wird dann über das Planungsausgleichsgesetz beraten. Ist er sich nicht einig, könnte am Schluss gar das Volk das letzte Wort haben: Zu einer Volksabstimmung kommt es automatisch, wenn weniger als zwei Drittel der Kantonsräte dem Gesetz dereinst zustimmen werden.