Dem Gemeinderat liegt das Rechtsgutachten seit Donnerstagabend vor. Ein Rechtsanwalt habe die zu hohen Pensionskassenbeiträge für Walter Dubler unter verschiedenen Aspekten prüfen lassen - Vorsorgerecht, Strafrecht und Organisationsrecht. Zu den Inhalten des Gutachtens äussert sich der Gemeinderat in einer Medienmitteilung am Freitag aber nur sehr vage:
- Vorsorgerecht: Hier kommt das Gutachten zum Schluss, dass es grundsätzlich möglich ist, dass sich Walter Dubler den alten, höheren Lohn versichern lassen kann, heisst es in der Medienmitteliung.
- Strafrecht: Das Rechtsgutachten gebe zwar eine Beurteilung ab, aufgrund des laufenden Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft will sich der Gemeinderat dazu aber nicht äussern.
- Organisationsrecht: Dem Gemeinderat stehe keine Disziplinargewalt gegenüber dem Gemeindeammann zu, besage das Gutachten. Zuständig sei der Regierungsrat. Auch personalrechtlich könne der Gemeinderat ebenfalls nichts unternehmen, da Dubler eine vom Volk gewählte Person sei.
Walter Dubler wird vorgeworfen, er habe sich von der Gemeinde eigenmächtig zu hohe Pensionskassenbeiträge bezahlen lassen.
Neues Ungemach: Entschädigung von Nebenämtern
Derweil wirft die SVP Wohlen dem Gemeindeammann bereits neue Verfehlungen vor. Dabei geht es um Entschädigungen aus Dublers Nebenämtern. Gemäss Reglement müsste Dubler diese Entschädigungen in die Gemeindekasse geben.
Die SVP Einwohnerräte Jean-Pierre Gallati und Christian Lanz werfen Walter Dubler nun vor, dass er es mit dieser Regelung nicht so genau nehme: 4'000 Franken habe Walter Dubler im letzten Jahr als Entschädigung für sein Amt als Repla-Präsident erhalten. Davon habe er aber 500 Franken in die eigene Tasche gesteckt.
Der Gemeinderat verspricht in einer Medienmitteilung, dass die diesbezüglich notwendigen Abklärungen «sofort an die Hand genommen» werden.