Der Obergericht des Kantons Solothurn hatte den ehemaligen Finanzverwalter der Gemeinde Oensingen im Juni 2013 freigesprochen. Der Gemeinderat akzeptiert nun dieses Urteil und «verzichtet auf jegliches Rechtsmittel gegen das Strafurteil». Dies teilt er am Mittwoch in einem Communiqué mit.
Der Gemeinderat klage auch nicht gegen Philippe Arnet wegen vermögensrechtlicher Verantwortlichkeiten. Die Gemeinde und der Finanzverwalter haben sich bezüglich dieser Zivilforderung nun aussergerichtlich geeinigt. Über den Vergleich wurde Stillschweigen vereinbart.
Schwierige Umstände bei Amtsantritt
Der Finanzverwalter, der auch für die FDP im Kantonsrat sitzt, stand im Juni wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung und wegen Amtsmissbrauchs vor dem Obergericht. Von diesen Vorwürfen wurde Philippe Arnet aber freigesprochen, auch wenn das Obergericht befand, er habe die Treupflicht verletzt.
Das Amtsgericht Thal-Gäu hatte den Finanzverwalter im Februar 2012 noch verurteilt und eine Geldstrafe ausgesprochen. Auch Schadenersatz an die Gemeinde Oensingen hätte Arnet zahlen sollen.
Der ehemalige Finanzverwalter hatte sein Amt in Oensingen 2005 angetreten. Die Umstände des Amtsantritts waren schwierig. Der Vorgänger war abrupt aus dem Amt geschieden und Arnet wurde nicht richtig eingeführt.
Er geriet kurz nach Amtsantritt in eine komplizierte Sache mit Rechnungen für Anschlussgebühren. Der ehemalige Finanzverwalter erstattete rund 55'000 Franken an Bauherren zurück. Das sei widerrechtlich passiert, befand der Gemeinderat und zeigte den Finanzverwalter an.