In einem seit Jahren dauernden Rechtsstreit ist ein nächstes Urteil gefällt worden: Das «goldene Dach» von Olten darf nicht golden bleiben, hat jetzt das Bau- und Justizdepartement des Kantons Solothurn entschieden.
Seit fünf Jahren schon sorgt das «goldene Dach» in Olten für Schlagzeilen. Die einen erfreuen sich an der unkonventionellen Farbe, anderen passt genau dies nicht.
Das umstrittene Dach besteht aus einem Metallblech mit der Legierung Kupfer-Alu. Als Farbe war 2008 bei der Baueingabe «Materialfarbe Natur, unbehandelt matt» angegeben worden.
Kanton stützt die Oltner Baubehörden
Die Oltner Baukommission ging damals davon aus, dass sich die Farbe nach ungefähr einem Jahr an der Witterung in ein mattes Erscheinungsbild wandeln werde. Doch das war nicht der Fall, noch heute glänzt das Dach golden.
Nun hat der Kanton entschieden: das Dach im Hinteren Steinacker muss mit einem Farbanstrich versehen werden, damit sich die Liegenschaft besser ins Quartier einfügt. Das Bau- und Justizdepartement stützt damit die Oltner Baubehörden.
Glänzend ist nicht matt
In seiner Verfügung hält das Departement fest: die Abweichung zwischen goldglänzend und matt-naturfarben sei nicht geringfügig. Und eine gewisse Harmonie innerhalb des Quartiers habe Vorrang vor den gestalterischen Ideen eines einzelnen Bauherrn.
Ob der Fall vor Verwaltungsgericht weitergezogen wird, ist noch nicht klar. Dort ist bereits ein anderes Verfahren hängig, das die gleiche Liegenschaft betrifft. Dabei geht es um die Grösse der Dachlukarnen. (jagm)